Definition
Die Beweislast bezeichnet die rechtliche Verpflichtung einer Partei in einem Rechtsstreit, die für sie günstigen Tatsachen zu beweisen.
Erklärung / Hintergrund
Im Bau- und Architektenrecht ist die Beweislast ein zentraler Punkt bei Streitigkeiten über Mängel, Schäden oder Pflichtverletzungen. Grundsätzlich gilt der allgemeine zivilrechtliche Grundsatz:
- Wer etwas behauptet, muss es auch beweisen (§ 286 ZPO).
- Der Auftraggeber (z. B. Bauherr) muss nachweisen, dass ein Mangel vorliegt.
- Der Auftragnehmer (z. B. Architekt, Ingenieur, Bauunternehmer) muss beweisen, dass er seine vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat, wenn er sich entlasten will.
Sonderfälle im Bauwesen:
- Beweislastumkehr: In bestimmten Fällen kehrt sich die Beweislast um.
- Beispiel: Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels muss nicht der Bauherr den Mangel beweisen, sondern der Unternehmer muss seine Redlichkeit nachweisen.
- Beweiserleichterung durch Anscheinsbeweis: Bestimmte typische Geschehensabläufe können Indizienbeweise liefern (z. B. Absturz wegen fehlender Sicherung).
- Abnahme: Nach der Abnahme trägt der Bauherr die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels. Vor der Abnahme liegt die Beweislast beim Auftragnehmer, der die mangelfreie Herstellung schuldet.
Synonyme: Beweisführungspflicht, Darlegungslast.
Abgrenzung:
- Beweislast → Pflicht, einen Sachverhalt rechtlich zu beweisen.
- Darlegungslast → Pflicht, Tatsachen vorzutragen, damit ein Gericht überhaupt Beweis erheben kann.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die Beweislast im Haftungsfall von enormer Bedeutung:
- Bei Planungsfehlern oder Bauüberwachungsfehlern müssen Geschädigte den Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden nachweisen.
- Architekten und Ingenieure können sich entlasten, wenn sie sorgfältige Dokumentation und Nachweise führen (z. B. Bautagebuch, Prüfvermerke, Fotodokumentationen).
- Versicherungsrelevant: Im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung übernimmt der Versicherer auch die Kosten für Beweisführung und Gutachten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Praxisbeispiel
Ein Bauherr verklagt einen Architekten wegen Feuchtigkeitsschäden im Neubau. Er behauptet, die Abdichtung sei mangelhaft geplant. Das Gericht verlangt vom Bauherrn den Beweis, dass die Feuchtigkeit tatsächlich auf einen Planungsfehler zurückzuführen ist. Der Architekt kann sich entlasten, indem er seine Planungsunterlagen vorlegt, die die korrekte Berücksichtigung der Abdichtungsnormen zeigen.
FAQ
Wer trägt die Beweislast für Mängel nach der Abnahme?
Der Bauherr. Vor der Abnahme muss der Auftragnehmer nachweisen, dass das Werk mangelfrei ist.
Gibt es eine Beweislastumkehr?
Ja, z. B. bei arglistigem Verschweigen oder im Verbraucherschutzrecht.
Welche Rolle spielt die Dokumentation?
Eine sorgfältige Dokumentation ist das wichtigste Mittel für Architekten und Ingenieure, um sich im Streitfall zu entlasten.
Übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung Beweiskosten?
Ja, Kosten für Gutachter, Anwälte und Gerichte zur Abwehr unberechtigter Ansprüche sind mitversichert.
Was ist der Unterschied zwischen Beweislast und Anscheinsbeweis?
Die Beweislast verlangt den vollständigen Nachweis, während der Anscheinsbeweis typische Abläufe als Beweiserleichterung anerkennt.
Verwandte Begriffe
- [Anscheinsbeweis]
- [Abnahme]
- [Mangel]
- [Architektenvertrag]
- Berufshaftpflichtversicherung
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