Bauversicherungsmakler Glossar

Zeitpunkt des Verstoßes

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Sep 1, 2025, 1:34:36 PM

Definition

Der Zeitpunkt des Verstoßes ist der Moment, in dem die Pflichtverletzung begangen wurde. Beim Verstoßprinzip entscheidet er darüber, welcher Versicherungsvertrag für einen Schaden einsteht.

Erklärung / Hintergrund

Die Frage klingt einfach und ist es selten. Bei einem Bauwerk entsteht die Planung in Stufen, und derselbe Fehler kann an mehreren Stellen entstanden oder unentdeckt geblieben sein.

Typische Kandidaten für den Verstoßzeitpunkt

  • die erste zeichnerische oder rechnerische Umsetzung in der Entwurfsplanung,
  • die Übernahme in die Ausführungsplanung,
  • die Freigabe einer Werk- oder Montageplanung,
  • der Moment, in dem der Fehler bei einer geschuldeten Prüfung hätte auffallen müssen,
  • bei fortlaufenden Leistungen wie der Objektüberwachung: der Zeitpunkt der jeweils versäumten Kontrolle.

Die Beweislast liegt beim Versicherungsnehmer

Wer Versicherungsschutz beansprucht, muss die Voraussetzungen des Versicherungsfalls darlegen — einschließlich des Zeitpunkts. Das ist unproblematisch, solange derselbe Vertrag durchgehend bestand. Kritisch wird es beim Versichererwechsel.

Die Ping-Pong-Situation

Liegt der Verstoßzeitpunkt im Grenzbereich, kann der Vorversicherer argumentieren, der Fehler sei später begangen worden, und der neue Versicherer, er sei früher passiert. Im Ergebnis könnten beide unter Hinweis auf den ungeklärten Zeitpunkt ablehnen — obwohl durchgehend Versicherungsschutz bestand, nur nicht beim selben Versicherer.

Synonyme: Verstoßzeitpunkt, Zeitpunkt der Pflichtverletzung.

Praxisrelevanz

Für Ihr Büro ist das der Punkt, an dem gute Büroorganisation unmittelbar in Versicherungsschutz umschlägt.

Was den Zeitpunkt belegt

  • Datierte Planstände mit Revisionsindex — sie zeigen, wann ein Detail in welcher Fassung vorlag.
  • Freigabevermerke und Übergabeprotokolle — sie markieren, wann eine Leistung abgeschlossen war.
  • Schriftverkehr und Besprechungsprotokolle — sie ordnen Entscheidungen zeitlich zu.
  • Prüfvermerke — sie zeigen, wann geprüft wurde und was dabei vorlag.

Was beim Versichererwechsel hilft

  • eine lückenlose Anschlussdeckung ohne Zwischenraum,
  • eine Spätschadenklausel im neuen Vertrag,
  • die Prüfung, ob das Bedingungswerk eine Regelung für ungeklärte Verstoßzeitpunkte vorsieht. Einzelne Konzepte lassen den aktuellen Versicherer zunächst regulieren und klären die Zuordnung anschließend — selbstverständlich ist das nicht und ein lohnendes Vergleichskriterium.

Welche Regelung Ihre Berufshaftpflichtversicherung hierzu enthält, ergibt sich aus dem Bedingungswerk.

Praxisbeispiel

Ein Architekturbüro wechselt zum 1. Januar den Versicherer. Ein fehlerhaftes Sockeldetail erscheint erstmals in einem Planstand vom November des Vorjahres und unverändert in der Ausführungsplanung vom Februar.

Der Vorversicherer verweist auf die Ausführungsplanung, der neue Versicherer auf den ersten Planstand. Entscheidend wird, was sich belegen lässt: Ein datierter Planstand vom November mit dem fehlerhaften Detail und ein Übergabeprotokoll ordnen den Verstoß dem alten Vertrag zu. Ohne diese Belege trägt das Büro die Beweislast — und damit das Risiko, dass keiner der beiden Versicherer eintritt.

FAQ

Warum ist der Verstoßzeitpunkt so wichtig?

Weil beim Verstoßprinzip er darüber entscheidet, welcher Vertrag mit welchen Summen und welchem Deckungsumfang einsteht.

Wer muss ihn beweisen?

Der Versicherungsnehmer. Er trägt die Beweislast für die Voraussetzungen des Versicherungsfalls.

Was, wenn er sich nicht klären lässt?

Nach einem Versichererwechsel kann jeder Versicherer auf den anderen verweisen. Einzelne Bedingungswerke sehen für diesen Fall Regelungen vor.

Wie kann ich vorbeugen?

Durch datierte Planstände, Freigabevermerke, Protokolle und Prüfvermerke — sie ordnen den Verstoß zeitlich zu.

Was gilt bei fortlaufenden Leistungen?

Bei der Objektüberwachung kommt es auf den Zeitpunkt der jeweils versäumten Kontrolle an, nicht auf den Beginn der Leistungsphase.

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