Der Zeitpunkt des Verstoßes ist der Moment, in dem die Pflichtverletzung begangen wurde. Beim Verstoßprinzip entscheidet er darüber, welcher Versicherungsvertrag für einen Schaden einsteht.
Die Frage klingt einfach und ist es selten. Bei einem Bauwerk entsteht die Planung in Stufen, und derselbe Fehler kann an mehreren Stellen entstanden oder unentdeckt geblieben sein.
Typische Kandidaten für den Verstoßzeitpunkt
Die Beweislast liegt beim Versicherungsnehmer
Wer Versicherungsschutz beansprucht, muss die Voraussetzungen des Versicherungsfalls darlegen — einschließlich des Zeitpunkts. Das ist unproblematisch, solange derselbe Vertrag durchgehend bestand. Kritisch wird es beim Versichererwechsel.
Die Ping-Pong-Situation
Liegt der Verstoßzeitpunkt im Grenzbereich, kann der Vorversicherer argumentieren, der Fehler sei später begangen worden, und der neue Versicherer, er sei früher passiert. Im Ergebnis könnten beide unter Hinweis auf den ungeklärten Zeitpunkt ablehnen — obwohl durchgehend Versicherungsschutz bestand, nur nicht beim selben Versicherer.
Synonyme: Verstoßzeitpunkt, Zeitpunkt der Pflichtverletzung.
Für Ihr Büro ist das der Punkt, an dem gute Büroorganisation unmittelbar in Versicherungsschutz umschlägt.
Was den Zeitpunkt belegt
Was beim Versichererwechsel hilft
Welche Regelung Ihre Berufshaftpflichtversicherung hierzu enthält, ergibt sich aus dem Bedingungswerk.
Ein Architekturbüro wechselt zum 1. Januar den Versicherer. Ein fehlerhaftes Sockeldetail erscheint erstmals in einem Planstand vom November des Vorjahres und unverändert in der Ausführungsplanung vom Februar.
Der Vorversicherer verweist auf die Ausführungsplanung, der neue Versicherer auf den ersten Planstand. Entscheidend wird, was sich belegen lässt: Ein datierter Planstand vom November mit dem fehlerhaften Detail und ein Übergabeprotokoll ordnen den Verstoß dem alten Vertrag zu. Ohne diese Belege trägt das Büro die Beweislast — und damit das Risiko, dass keiner der beiden Versicherer eintritt.
Weil beim Verstoßprinzip er darüber entscheidet, welcher Vertrag mit welchen Summen und welchem Deckungsumfang einsteht.
Der Versicherungsnehmer. Er trägt die Beweislast für die Voraussetzungen des Versicherungsfalls.
Nach einem Versichererwechsel kann jeder Versicherer auf den anderen verweisen. Einzelne Bedingungswerke sehen für diesen Fall Regelungen vor.
Durch datierte Planstände, Freigabevermerke, Protokolle und Prüfvermerke — sie ordnen den Verstoß zeitlich zu.
Bei der Objektüberwachung kommt es auf den Zeitpunkt der jeweils versäumten Kontrolle an, nicht auf den Beginn der Leistungsphase.