Rückwärtsversicherung

Definition

Die Rückwärtsversicherung erstreckt den Versicherungsschutz auf Verstöße, die vor Beginn des Versicherungsvertrags begangen wurden — vorausgesetzt, sie waren dem Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss nicht bekannt.


Erklärung / Hintergrund

Beim Verstoßprinzip kommt es darauf an, wann der Fehler passiert ist, nicht wann er auffällt. Wer erst nach einigen Projekten eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließt, steht deshalb ohne Schutz für alles da, was vorher liegt. Genau diese Lücke schließt die Rückwärtsversicherung.

Voraussetzungen

  • Unkenntnis des Verstoßes. Der Fehler darf bei Vertragsschluss weder bekannt noch angesprochen worden sein. Der Maßstab ist streng: Ein Hinweis des Auftraggebers oder eine eigene Zweifelsfrage kann bereits als Kenntnis gelten, auch ohne dass Ansprüche erhoben wurden.
  • Zeitliche Grenze. Der rückwirkende Zeitraum ist regelmäßig begrenzt. Wie weit er reicht, ergibt sich aus dem Bedingungswerk und ist ein wesentlicher Vergleichspunkt.
  • Anlass. Häufig ist die Rückwärtsdeckung an den erstmaligen Abschluss einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung geknüpft.

Drei Instrumente für drei Zeiträume

  • Rückwärtsversicherung — Verstöße vor Vertragsbeginn.
  • Laufender Vertrag — Verstöße während der Laufzeit.
  • Nachhaftung — Verstöße aus der Laufzeit, die nach Vertragsende bekannt werden.

Daneben steht die Spätschadenklausel, die beim Versichererwechsel greift, wenn die Nachhaftung des Vorversicherers abgelaufen ist. Sie ersetzt die Rückwärtsversicherung nicht, sondern deckt einen anderen Fall ab.

Synonyme: Rückwärtsdeckung, rückwirkender Versicherungsschutz.


Praxisrelevanz

Für Ihr Büro ist die Rückwärtsversicherung vor allem in Übergangssituationen relevant — beim Schritt in die Selbstständigkeit, bei der Gründung einer Gesellschaft oder wenn erste Aufträge vor dem Versicherungsabschluss bearbeitet wurden.

Drei Punkte, die dabei entscheiden:

  • Melden Sie ehrlich, was Sie wissen. Verschweigen Sie einen bereits bekannten Fehler, verlieren Sie den Schutz nicht nur dafür — es kann sich auch auf den gesamten Vertrag auswirken.
  • Klären Sie die Reichweite vorab. Wie weit der rückwirkende Zeitraum reicht und ob er an den erstmaligen Abschluss geknüpft ist, unterscheidet sich zwischen Anbietern.
  • Prüfen Sie den Rechtsformwechsel. Wird eine Einzeltätigkeit in eine Gesellschaft überführt, ist zu klären, ob und wie Verstöße aus der Zeit davor erfasst sind. Das ist der häufigste übersehene Fall.

Ob und in welchem Umfang Ihre Berufshaftpflichtversicherung eine Rückwärtsdeckung vorsieht, ergibt sich aus dem konkreten Bedingungswerk. Ausgeschlossen bleiben in jedem Fall vorsätzlich verursachte Schäden und bekannte Verstöße.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieur macht sich nach zehn Jahren Anstellung selbstständig und schließt seine erste eigene Berufshaftpflichtversicherung ab. Einige Monate zuvor hatte er nebenberuflich ein kleines Bauvorhaben begleitet und dabei eine Berechnung fehlerhaft ausgeführt.

Fällt der Fehler erst nach Versicherungsbeginn auf und war er dem Ingenieur vorher nicht bekannt, kann die Rückwärtsdeckung greifen — sofern der Verstoß in den vereinbarten rückwirkenden Zeitraum fällt. Hätte der Bauherr ihn schon vor Vertragsschluss auf Unstimmigkeiten angesprochen, wäre der Verstoß als bekannt anzusehen, und es bestünde kein Schutz.


FAQ

Ist die Rückwärtsversicherung automatisch enthalten?

Häufig ist sie vorgesehen, aber weder selbstverständlich noch überall gleich weit. Reichweite und Voraussetzungen ergeben sich aus dem Bedingungswerk.

Was gilt als „bekannt"?

Nicht erst eine erhobene Forderung. Bereits ein Hinweis des Auftraggebers oder die eigene Kenntnis von Unstimmigkeiten kann genügen — der Maßstab ist streng.

Wie weit reicht der rückwirkende Zeitraum?

Er ist in aller Regel begrenzt. Die konkrete Dauer unterscheidet sich zwischen den Anbietern und sollte vor Vertragsschluss geklärt werden.

Was unterscheidet sie von der Nachhaftung?

Die Rückwärtsversicherung wirkt vor Vertragsbeginn, die Nachhaftung nach Vertragsende. Beide beziehen sich auf denselben Vertrag, aber auf entgegengesetzte Zeiträume.

Was ist ausgeschlossen?

Vorsätzlich verursachte Schäden und alle Verstöße, die bei Vertragsschluss bereits bekannt waren.


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