Definition
Der Versicherungsfall ist das im Versicherungsvertrag definierte Ereignis, das den Anspruch auf Leistung auslöst – in der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure meist der Zeitpunkt des Verstoßes (Verstoßprinzip).
Erklärung / Hintergrund
In Haftpflichtversicherungen wird der Versicherungsfall nicht erst durch den sichtbaren Schaden ausgelöst, sondern bereits durch den Fehler (Planungs-, Beratungs- oder Überwachungsfehler), der später zu einem Schaden führen kann.
Besonderheiten im Bau- und Planungsbereich:
- Verstoßprinzip: Versicherungsfall ist der Moment, in dem die Pflichtverletzung begangen wurde – nicht der Zeitpunkt, an dem der Schaden sichtbar wird.
- Manifestationsprinzip: (selten bei Berufshaftpflicht) Versicherungsfall ist der Zeitpunkt, an dem sich der Schaden erstmals zeigt.
- Meldeobliegenheit: Versicherungsfälle müssen dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden. Dazu gehören auch drohende Ansprüche, selbst wenn noch unklar ist, ob es tatsächlich zu einem Schaden kommt.
Typische Versicherungsfälle in der Berufshaftpflicht:
- fehlerhafte Flächenberechnung → Mietausfälle,
- fehlerhafte Ausschreibung → Mehrkosten beim Bau,
- unzureichende Bauüberwachung → Personenschaden durch Unfall.
Abgrenzung:
- Versicherungsfall: löst den Leistungsanspruch aus.
- Schadeneintritt: Zeitpunkt, an dem der Schaden tatsächlich eintritt oder sichtbar wird.
- Schadenmeldung: Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer den Versicherer informiert.
Synonyme: Schadensfall, gedecktes Ereignis, Haftungsfall.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die Definition des Versicherungsfalls entscheidend: Sie bestimmt, welcher Versicherer im Schadenfall eintritt – gerade bei Versicherungswechseln oder bei langfristigen Projekten. Ohne eindeutige Zuordnung kann es zu Deckungslücken kommen. Deshalb sollten Verträge sorgfältig geprüft und lückenlose Nachhaftung oder Rückwärtsversicherung vereinbart werden.
Praxisbeispiel
Ein Tragwerksplaner macht 2019 einen Fehler in der Statik. Erst 2023 treten Risse im Bauwerk auf. Der Bauherr erhebt Schadensersatzansprüche. Versicherungsfall ist nach dem Verstoßprinzip bereits 2019 eingetreten. Damit gilt der Vertrag und die Deckungssumme von damals – auch wenn der Schaden erst Jahre später sichtbar wurde.
FAQ
Wann tritt der Versicherungsfall ein?
In der Berufshaftpflichtversicherung mit Verstoßprinzip: mit der Pflichtverletzung. In anderen Sparten (z. B. Sachversicherung) mit dem Eintritt des Schadens.
Was muss ich tun, wenn ein Versicherungsfall eintritt?
Unverzüglich melden, alle relevanten Unterlagen bereitstellen und keine eigenen Schuldanerkenntnisse abgeben.
Gilt ein drohender Schaden auch schon als Versicherungsfall?
Ja. Bereits die Inanspruchnahme oder die ernsthafte Androhung genügt für eine Schadenmeldung.
Was ist, wenn mehrere Verstöße zusammenhängen?
Sie können als ein Versicherungsfall gewertet werden, wenn sie auf demselben Fehler beruhen.
Warum ist die Definition wichtig bei Versichererwechseln?
Weil klar geregelt sein muss, welcher Vertrag für den Schaden eintritt – der zum Zeitpunkt des Verstoßes oder der zum Zeitpunkt der Schadenmanifestation.
Verwandte Begriffe
- Zeitpunkt des Verstoßes
- Verstoßprinzip
- Manifestationsprinzip
- Nachhaftung
- Berufshaftpflichtversicherung
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