Ein Sublimit ist eine niedrigere Leistungsobergrenze für einzelne Bausteine der D&O-Versicherung. Es gilt in der Regel innerhalb der Deckungssumme und nicht zusätzlich zu ihr. Ist das Sublimit verbraucht, zahlt der Versicherer für diesen Baustein nichts mehr.
Viele D&O-Verträge enthalten neben der Grunddeckung zusätzliche Leistungen. Für solche Bausteine setzen Versicherer häufig eine eigene, niedrigere Grenze. So bleibt das Risiko aus diesen Erweiterungen begrenzt, und der größte Teil der Summe bleibt für Haftungsansprüche verfügbar.
Typische Bausteine mit Sublimit sind:
Ein Sublimit kann je Versicherungsfall, je Versicherungsjahr oder beides gelten. Entscheidend ist, dass es die Gesamtsumme nicht erhöht. Was über ein Sublimit gezahlt wird, verringert die Summe, die für den eigentlichen Schadenersatz bleibt. Die GDV-Musterbedingungen kennen keine Sublimits. Dort werden aber alle Abwehrkosten auf die Versicherungssumme angerechnet, und Verteidigerkosten werden grundsätzlich nur nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz übernommen.
Gerade die Kostenbausteine werden in der Praxis oft unterschätzt. Ein Strafverfahren kann sich über Jahre ziehen, und spezialisierte Verteidiger rechnen meist nach Stundensätzen ab. Ist das Sublimit früh erschöpft, trägt die versicherte Person die weiteren Kosten selbst, obwohl die Deckungssumme noch nicht verbraucht ist.
Abgrenzung:
Synonyme: Entschädigungsgrenze, Unterlimit.
Lassen Sie sich alle Sublimits Ihrer D&O auflisten und prüfen Sie, ob sie für einen realistischen Fall reichen. Achten Sie besonders auf Strafrechtsschutz und behördliche Verfahren, weil dort lange Verfahren drohen. Klären Sie, ob ein Sublimit je Fall oder je Jahr gilt. Vergleichen Sie Angebote nicht nur nach der Deckungssumme, denn ein höheres Sublimit kann wichtiger sein als eine höhere Gesamtsumme. Welche Sublimits Ihre D&O-Versicherung enthält, steht im Versicherungsschein.
Nach der Insolvenz eines Ingenieurbüros ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung. Seine D&O enthält Strafrechtsschutz mit einem Sublimit von 100.000 Euro bei einer Deckungssumme von 2 Millionen Euro. Nach zwei Jahren Verfahren belaufen sich die Verteidigerkosten auf 140.000 Euro.
Haftungsseite: Im Strafverfahren geht es nicht um Schadenersatz, sondern um die strafrechtliche Verantwortung. Daneben können Gläubiger und Insolvenzverwalter zivilrechtliche Ansprüche erheben, die getrennt zu beurteilen sind.
Deckungsseite: Viele Bedingungswerke übernehmen Verteidigerkosten bis zum vereinbarten Sublimit, oft schon ab Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Voraussetzung ist, dass die D&O dann noch besteht oder eine Nachmeldefrist läuft. Nach den GDV-Musterbedingungen trägt der Versicherer Verteidigerkosten nur, wenn ein versicherter Haftpflichtanspruch folgen kann und er den Verteidiger wünscht oder genehmigt, und grundsätzlich nur nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Wird der Geschäftsführer wegen einer vorsätzlichen Tat rechtskräftig verurteilt, verlangen viele Versicherer die Kosten zurück. Liegen die Voraussetzungen vor, zahlt die D&O hier höchstens 100.000 Euro. Die übrigen 40.000 Euro trägt der Geschäftsführer selbst, obwohl die Deckungssumme kaum berührt ist.
Eine niedrigere Obergrenze für einzelne Bausteine. Sie gilt innerhalb der Deckungssumme und erhöht diese nicht.
Nein. Was über ein Sublimit gezahlt wird, verringert die Summe, die für andere Leistungen bleibt.
Häufig für Strafrechtsschutz, behördliche Verfahren, Reputationsschutz, vorsorgliche Rechtsberatung und den AGG-Baustein.
Für diesen Baustein leistet der Versicherer nichts mehr. Weitere Kosten trägt die versicherte Person selbst.
Das Sublimit liegt innerhalb der Deckungssumme. Das Abwehrkostenzusatzlimit steht zusätzlich zur Verfügung, allerdings nur für Kosten.