Definition
Ein Sublimit ist eine niedrigere Leistungsobergrenze für einzelne Bausteine der D&O-Versicherung. Es gilt in der Regel innerhalb der Deckungssumme und nicht zusätzlich zu ihr. Ist das Sublimit verbraucht, zahlt der Versicherer für diesen Baustein nichts mehr.
Erklärung / Hintergrund
Viele D&O-Verträge enthalten neben der Grunddeckung zusätzliche Leistungen. Für solche Bausteine setzen Versicherer häufig eine eigene, niedrigere Grenze. So bleibt das Risiko aus diesen Erweiterungen begrenzt, und der größte Teil der Summe bleibt für Haftungsansprüche verfügbar.
Typische Bausteine mit Sublimit sind:
- Kosten im Strafverfahren: Verteidigerkosten, wenn gegen eine versicherte Person ermittelt wird (Strafrechtsschutz).
- Behördliche Verfahren: Kosten der Vertretung, etwa bei Ermittlungen einer Aufsichtsbehörde.
- Weitere Kostenbausteine: Vorsorgliche Rechtsberatung, Reputationsschutz, Kosten einer Mediation oder die Stellung einer Kaution.
- Besondere Haftungsrisiken: Ansprüche wegen Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG-Baustein).
Ein Sublimit kann je Versicherungsfall, je Versicherungsjahr oder beides gelten. Entscheidend ist, dass es die Gesamtsumme nicht erhöht. Was über ein Sublimit gezahlt wird, verringert die Summe, die für den eigentlichen Schadenersatz bleibt. Die GDV-Musterbedingungen kennen keine Sublimits. Dort werden aber alle Abwehrkosten auf die Versicherungssumme angerechnet, und Verteidigerkosten werden grundsätzlich nur nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz übernommen.
Gerade die Kostenbausteine werden in der Praxis oft unterschätzt. Ein Strafverfahren kann sich über Jahre ziehen, und spezialisierte Verteidiger rechnen meist nach Stundensätzen ab. Ist das Sublimit früh erschöpft, trägt die versicherte Person die weiteren Kosten selbst, obwohl die Deckungssumme noch nicht verbraucht ist.
Abgrenzung:
- Sublimit vs. Abwehrkostenzusatzlimit: Das Sublimit liegt innerhalb der Deckungssumme. Ein Abwehrkostenzusatzlimit steht zusätzlich zur Summe zur Verfügung.
- Sublimit vs. Selbstbehalt: Das Sublimit begrenzt die Leistung des Versicherers nach oben. Der Selbstbehalt ist der Betrag, den die versicherte Person in jedem Fall selbst trägt.
- D&O vs. Berufshaftpflicht: Auch in der Berufshaftpflicht von Planern gibt es Sublimite, etwa für bestimmte Schadenarten. Dort begrenzen sie die Leistung für Ansprüche Dritter gegen das Büro, in der D&O die Leistung für Ansprüche gegen die Organe persönlich (Sublimite).
Synonyme: Entschädigungsgrenze, Unterlimit.
Praxisrelevanz
Lassen Sie sich alle Sublimits Ihrer D&O auflisten und prüfen Sie, ob sie für einen realistischen Fall reichen. Achten Sie besonders auf Strafrechtsschutz und behördliche Verfahren, weil dort lange Verfahren drohen. Klären Sie, ob ein Sublimit je Fall oder je Jahr gilt. Vergleichen Sie Angebote nicht nur nach der Deckungssumme, denn ein höheres Sublimit kann wichtiger sein als eine höhere Gesamtsumme. Welche Sublimits Ihre D&O-Versicherung enthält, steht im Versicherungsschein.
Praxisbeispiel
Nach der Insolvenz eines Ingenieurbüros ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung. Seine D&O enthält Strafrechtsschutz mit einem Sublimit von 100.000 Euro bei einer Deckungssumme von 2 Millionen Euro. Nach zwei Jahren Verfahren belaufen sich die Verteidigerkosten auf 140.000 Euro.
Haftungsseite: Im Strafverfahren geht es nicht um Schadenersatz, sondern um die strafrechtliche Verantwortung. Daneben können Gläubiger und Insolvenzverwalter zivilrechtliche Ansprüche erheben, die getrennt zu beurteilen sind.
Deckungsseite: Viele Bedingungswerke übernehmen Verteidigerkosten bis zum vereinbarten Sublimit, oft schon ab Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Voraussetzung ist, dass die D&O dann noch besteht oder eine Nachmeldefrist läuft. Nach den GDV-Musterbedingungen trägt der Versicherer Verteidigerkosten nur, wenn ein versicherter Haftpflichtanspruch folgen kann und er den Verteidiger wünscht oder genehmigt, und grundsätzlich nur nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Wird der Geschäftsführer wegen einer vorsätzlichen Tat rechtskräftig verurteilt, verlangen viele Versicherer die Kosten zurück. Liegen die Voraussetzungen vor, zahlt die D&O hier höchstens 100.000 Euro. Die übrigen 40.000 Euro trägt der Geschäftsführer selbst, obwohl die Deckungssumme kaum berührt ist.
FAQ
Was ist ein Sublimit in der D&O-Versicherung?
Eine niedrigere Obergrenze für einzelne Bausteine. Sie gilt innerhalb der Deckungssumme und erhöht diese nicht.
Erhöht ein Sublimit die Deckungssumme?
Nein. Was über ein Sublimit gezahlt wird, verringert die Summe, die für andere Leistungen bleibt.
Für welche Leistungen gibt es Sublimits?
Häufig für Strafrechtsschutz, behördliche Verfahren, Reputationsschutz, vorsorgliche Rechtsberatung und den AGG-Baustein.
Was passiert, wenn ein Sublimit verbraucht ist?
Für diesen Baustein leistet der Versicherer nichts mehr. Weitere Kosten trägt die versicherte Person selbst.
Was ist der Unterschied zum Abwehrkostenzusatzlimit?
Das Sublimit liegt innerhalb der Deckungssumme. Das Abwehrkostenzusatzlimit steht zusätzlich zur Verfügung, allerdings nur für Kosten.
Verwandte Begriffe
- Leistungen der D&O-Versicherung – die Bausteine, für die Sublimits gelten.
- Deckungssumme – die Grenze, innerhalb der das Sublimit liegt.
- Jahreshöchstleistung – die Grenze für alle Fälle eines Jahres.
- Abwehrkostenzusatzlimit – zusätzliches Geld nur für Kosten.
- Reputationsschutz – ein typischer Baustein mit Sublimit.
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