Bauversicherungsmakler Glossar

Adjudikation

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 20, 2025 1:19:00 PM

Definition

Adjudikation ist ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren, bei dem ein unabhängiger Dritter (Adjudikator) innerhalb kurzer Zeit eine vorläufig bindende Entscheidung über einen Konflikt trifft – insbesondere im Bau- und Planungswesen.

Erklärung / Hintergrund

Adjudikation ist ein schnelles Verfahren zur Lösung von Streitigkeiten, das ursprünglich aus dem angloamerikanischen Rechtsraum stammt (u. a. FIDIC-Bedingungen) und zunehmend auch im deutschen Bauwesen angewandt wird. Ziel ist es, laufende Bauprojekte nicht durch lange Gerichts- oder Schiedsverfahren zu blockieren, sondern Streitfragen zeitnah zu klären.

Wesentliche Merkmale:

  • Schnelligkeit: Entscheidung in der Regel innerhalb von 28 Tagen.
  • Vorläufige Bindungswirkung: Die Entscheidung gilt bis zu einer endgültigen Klärung durch Schiedsgericht oder staatliches Gericht.
  • Sachkunde: Der Adjudikator ist meist ein erfahrener Baujurist, Ingenieur oder Baupraktiker.
  • Flexibilität: Verfahren wird vertraglich vereinbart, oft schon in den Bau- oder Planungsverträgen.

Adjudikation eignet sich besonders für Konflikte während laufender Projekte – z. B. über Nachträge, Bauzeitverlängerungen, Mängelrügen oder Zahlungsforderungen. Sie unterscheidet sich damit von Schlichtung (eher gütlich) und Schiedsgericht (endgültig).

Synonyme: Dispute Adjudication, Dispute Board, Adjudikationsverfahren.

Abgrenzung:

  • Schlichtung → freiwillige, gütliche Einigung, nicht bindend.
  • Schiedsverfahren → endgültige, rechtlich bindende Entscheidung.
  • Gerichtsverfahren → staatliche Instanz, regelmäßig langwierig und kostenintensiv.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die Adjudikation besonders bei großen und internationalen Projekten relevant, wo Bauverträge nach FIDIC- oder VOB/B-Bedingungen Streitbeilegungsklauseln enthalten. Sie ermöglicht eine schnelle Klärung offener Fragen, sodass Baufortschritt und Liquidität nicht gefährdet werden.

Wichtig: Die Adjudikation ersetzt keine Berufshaftpflichtversicherung. Dennoch profitieren Planer, wenn ihre Verträge solche Verfahren vorsehen, da Risiken schneller geklärt und Folgeprozesse minimiert werden.

Praxisbeispiel

Bei einem Großprojekt kommt es zum Streit über eine Bauzeitverlängerung von sechs Monaten. Der Auftragnehmer verlangt zusätzliche Vergütung, der Auftraggeber lehnt ab. Um das Projekt nicht ins Stocken zu bringen, rufen die Parteien das vertraglich vereinbarte Adjudikationsverfahren an. Innerhalb von vier Wochen entscheidet der Adjudikator zugunsten einer teilweisen Verlängerung und Zahlung. Die Entscheidung ist vorläufig bindend und sichert die Weiterführung des Projekts, bis ggf. ein Gericht endgültig urteilt.

FAQ

Ist die Adjudikation in Deutschland rechtlich anerkannt?

Ja, sie wird zunehmend in Bauverträgen vereinbart. Zwar ist sie gesetzlich nicht geregelt, aber vertraglich bindend und nach BGB/VOB-Bauverträgen zulässig.

Ist die Entscheidung endgültig?

Nein. Sie ist vorläufig bindend, gilt aber so lange, bis ein Gericht oder Schiedsgericht etwas anderes entscheidet.

Welche Vorteile hat die Adjudikation?

Vor allem Schnelligkeit, Praxisnähe und Kostenersparnis im Vergleich zu langwierigen Prozessen.

Wer trägt die Kosten des Verfahrens?

In der Regel teilen sich die Parteien die Kosten, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist.

Brauchen Architekten eine Adjudikationsklausel?

Bei Großprojekten oder Verträgen nach internationalen Standards (z. B. FIDIC) ist sie sehr empfehlenswert, da Konflikte effizient gelöst werden können.

Verwandte Begriffe

  • [Werkvertrag]
  • [Passiver Rechtsschutz]
  • [Schiedsgericht]
  • [VOB/B]
  • Berufshaftpflichtversicherung

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