Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das zentrale deutsche Gesetz zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten. Es verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen möglichst vermieden oder minimiert werden.
Das Arbeitsschutzgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für den betrieblichen Arbeitsschutz in Deutschland. Es trat 1996 in Kraft und setzt europäische Richtlinien zum Arbeitsschutz in nationales Recht um.
Zentrale Inhalte des ArbSchG:
Das Gesetz wird durch zahlreiche Verordnungen (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung) konkretisiert.
Für das Bauwesen spielt das ArbSchG eine besondere Rolle, da Baustellen typischerweise mit hohen Gefahren verbunden sind. Hier greifen zusätzlich spezielle Vorschriften wie die Baustellenverordnung (BaustellV) oder die Pflicht zur Bestellung eines SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators).
Für Architekten und Ingenieure ist das Arbeitsschutzgesetz vor allem dann relevant, wenn sie als Planer oder Koordinator in Bauprojekte eingebunden sind:
Ein Architekt plant ein Bürogebäude. Bei der Ausführungsplanung berücksichtigt er sichere Fluchtwege, ausreichende Belüftung und ergonomische Arbeitsplätze. Auf der Baustelle stellt ein SiGeKo sicher, dass Gerüste und Absturzsicherungen den Vorschriften entsprechen.
Dank der Einhaltung des ArbSchG kommt es weder zu Arbeitsunfällen noch zu Bußgeldern für den Bauherrn.
Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung. Architekten und Ingenieure müssen im Rahmen ihrer Tätigkeit jedoch ebenfalls darauf achten, dass Arbeitsschutzbelange beachtet werden.
Es verpflichtet Bauherren und Planer, bereits in der Planung Gefahren zu berücksichtigen. Zusätzlich greift die Baustellenverordnung, die die Bestellung eines SiGeKo vorschreibt.
Nein, es richtet sich primär an Arbeitgeber. Dennoch müssen auch Selbstständige Gefährdungen minimieren, wenn sie andere Personen beschäftigen oder auf Baustellen tätig sind.
Je nach Schwere können Bußgelder, arbeitsrechtliche Konsequenzen oder sogar strafrechtliche Folgen entstehen.
Verstöße gegen Arbeitsschutzpflichten können Haftungsansprüche nach sich ziehen, die durch Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherungen relevant werden.
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