Definition
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das zentrale deutsche Gesetz zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten. Es verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen möglichst vermieden oder minimiert werden.
Erklärung / Hintergrund
Das Arbeitsschutzgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für den betrieblichen Arbeitsschutz in Deutschland. Es trat 1996 in Kraft und setzt europäische Richtlinien zum Arbeitsschutz in nationales Recht um.
Zentrale Inhalte des ArbSchG:
- Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG): Arbeitgeber müssen systematisch ermitteln, welche Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bestehen, und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen.
- Grundpflichten des Arbeitgebers (§ 3–4 ArbSchG): Er ist verantwortlich für sichere Arbeitsbedingungen, Organisation des Arbeitsschutzes und Bereitstellung geeigneter Mittel.
- Unterweisungspflicht (§ 12 ArbSchG): Beschäftigte müssen regelmäßig über Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert werden.
- Dokumentationspflicht (§ 6 ArbSchG): Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen sind zu dokumentieren.
- Beteiligung der Arbeitnehmer: Arbeitnehmer sind verpflichtet, bei Arbeitsschutzmaßnahmen mitzuwirken.
Das Gesetz wird durch zahlreiche Verordnungen (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung) konkretisiert.
Für das Bauwesen spielt das ArbSchG eine besondere Rolle, da Baustellen typischerweise mit hohen Gefahren verbunden sind. Hier greifen zusätzlich spezielle Vorschriften wie die Baustellenverordnung (BaustellV) oder die Pflicht zur Bestellung eines SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators).
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist das Arbeitsschutzgesetz vor allem dann relevant, wenn sie als Planer oder Koordinator in Bauprojekte eingebunden sind:
- Planungspflicht: Bereits in der Entwurfs- und Ausführungsplanung müssen Arbeitsschutzaspekte berücksichtigt werden (z. B. sichere Zugänge, Wartungsfreundlichkeit, Brandschutz).
- Ausschreibungen: Bei der Vergabe von Bauleistungen sind Arbeitsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen.
- Bauüberwachung: Architekten und Ingenieure tragen Mitverantwortung, dass auf Baustellen die Arbeitsschutzvorgaben eingehalten werden.
- Haftungsrisiko: Verstöße gegen Arbeitsschutzpflichten können nicht nur Bußgelder, sondern auch persönliche Haftungsansprüche nach sich ziehen.
Praxisbeispiel
Ein Architekt plant ein Bürogebäude. Bei der Ausführungsplanung berücksichtigt er sichere Fluchtwege, ausreichende Belüftung und ergonomische Arbeitsplätze. Auf der Baustelle stellt ein SiGeKo sicher, dass Gerüste und Absturzsicherungen den Vorschriften entsprechen.
Dank der Einhaltung des ArbSchG kommt es weder zu Arbeitsunfällen noch zu Bußgeldern für den Bauherrn.
FAQ
Wer ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verantwortlich?
Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung. Architekten und Ingenieure müssen im Rahmen ihrer Tätigkeit jedoch ebenfalls darauf achten, dass Arbeitsschutzbelange beachtet werden.
Welche Rolle spielt das ArbSchG für Baustellen?
Es verpflichtet Bauherren und Planer, bereits in der Planung Gefahren zu berücksichtigen. Zusätzlich greift die Baustellenverordnung, die die Bestellung eines SiGeKo vorschreibt.
Gilt das ArbSchG auch für Selbstständige?
Nein, es richtet sich primär an Arbeitgeber. Dennoch müssen auch Selbstständige Gefährdungen minimieren, wenn sie andere Personen beschäftigen oder auf Baustellen tätig sind.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Je nach Schwere können Bußgelder, arbeitsrechtliche Konsequenzen oder sogar strafrechtliche Folgen entstehen.
Wie hängt das ArbSchG mit Versicherungen zusammen?
Verstöße gegen Arbeitsschutzpflichten können Haftungsansprüche nach sich ziehen, die durch Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherungen relevant werden.
Verwandte Begriffe
- [SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator)]
- [Baustellenverordnung (BaustellV)]
- [Betriebshaftpflichtversicherung]
- [Architektenhaftung]
- [Obliegenheiten]
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