SiGeKo - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Definition

SiGeKo steht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Er ist nach der Baustellenverordnung (BaustellV) vom Bauherrn zu bestellen, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.


Erklärung / Hintergrund

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) übernimmt die Aufgabe, Gefahren auf Baustellen frühzeitig zu erkennen, abzustimmen und zu dokumentieren. Grundlage ist die BaustellV von 1998, die auf europäische Arbeitsschutzrichtlinien zurückgeht.

Die wesentlichen Aufgaben des SiGeKo:

  • Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan),
  • Koordinieren der Arbeiten verschiedener Unternehmen auf der Baustelle,
  • Erkennen und Vermeiden von Gefährdungen durch gleichzeitige Tätigkeiten,
  • Beratung des Bauherrn in Fragen des Arbeitsschutzes,
  • Dokumentation für spätere Arbeiten am Bauwerk.

Der SiGeKo ist kein „Bauleiter“, sondern eine eigene Funktion mit klarem Fokus auf Arbeitsschutz und Gesundheit. Er trägt keine Verantwortung für Bauqualität, sondern für Sicherheit und Koordination.

Abgrenzung:

  • SiGeKo: Koordinator für Arbeitsschutz auf Baustellen.
  • Bauleiter: verantwortlich für Organisation und Bauausführung.
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit: berät Unternehmen allgemein zum Arbeitsschutz, nicht projektbezogen.

Synonyme: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Koordinator nach BaustellV.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist der SiGeKo in vielen Projekten Pflicht: Immer dann, wenn mehrere Firmen gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle arbeiten. Die Bestellung ist Aufgabe des Bauherrn – häufig wird diese Pflicht an Planer oder Projektsteuerer delegiert.

Ein nicht bestellter oder unzureichend eingesetzter SiGeKo kann im Schadenfall haftungsrelevant sein. Kommt es zu einem Arbeitsunfall, wird geprüft, ob der Bauherr seiner Pflicht zur Koordination nachgekommen ist. Versicherungen decken zwar Personenschäden, doch können zusätzliche Bußgelder oder Regressforderungen drohen.


Praxisbeispiel

Bei einem Wohnungsneubau sind gleichzeitig Rohbauer, Dachdecker und Elektriker auf der Baustelle. Der Bauherr bestellt keinen SiGeKo. Ein Elektriker stürzt durch eine nicht gesicherte Dachöffnung und verletzt sich schwer. In der Untersuchung wird festgestellt, dass ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan gefehlt hat. Der Bauherr haftet für die Versäumnisse – ein klarer Fall, in dem ein SiGeKo die Gefährdung hätte erkennen und verhindern können.


FAQ

Wann ist ein SiGeKo verpflichtend?

Immer dann, wenn mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind (§ 3 BaustellV).

Wer bestellt den SiGeKo?

Der Bauherr ist verpflichtet, ihn zu benennen. Er kann die Aufgabe aber an Dritte delegieren, etwa an Architekten oder Ingenieure.

Welche Qualifikationen braucht ein SiGeKo?

Fachkenntnisse im Arbeitsschutz, Kenntnisse der Baustellenverordnung und praktische Erfahrung im Bauwesen. Häufig verfügen Architekten oder Bauingenieure über diese Qualifikation.

Wer haftet, wenn kein SiGeKo bestellt wird?

Grundsätzlich der Bauherr. Kommt es zu einem Unfall, kann er zivilrechtlich und ordnungsrechtlich belangt werden.


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