Bauversicherungsmakler Glossar

Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 20, 2025 3:28:08 PM

Definition

Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten sind die Pflichten des Versicherungsnehmers, nach Eintritt eines Versicherungsfalls dem Versicherer alle relevanten Informationen mitzuteilen und bei der Aufklärung des Schadens umfassend mitzuwirken (§§ 30 ff. VVG).

Erklärung / Hintergrund

Diese Obliegenheiten gehören zu den Mitwirkungspflichten nach Eintritt des Versicherungsfalls. Sie dienen dazu, dem Versicherer eine sachgerechte Prüfung seiner Leistungspflicht zu ermöglichen.

Wesentliche Inhalte:

  • Auskunftsobliegenheit
    • Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Beantwortung von Fragen des Versicherers.
    • Herausgabe von Unterlagen wie Verträgen, Plänen, Rechnungen, Gutachten.
  • Aufklärungsobliegenheit
    • Pflicht zur Mitwirkung an der Feststellung des Schadenhergangs und -umfangs.
    • Teilnahme an Ortsbegehungen, Gutachterterminen, Anhörungen.
    • Keine eigenmächtigen Schuldanerkenntnisse oder Zahlungen ohne Zustimmung des Versicherers.

Die Grundlage bilden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB/AHB) und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Verstößt der Versicherungsnehmer gegen diese Obliegenheiten, kann der Versicherer je nach Schwere der Pflichtverletzung die Leistung kürzen oder verweigern (§ 28 VVG).

Abgrenzung:

  • Anzeigepflichten vor Vertragsschluss → betreffen die Risikoprüfung bei Antragstellung.
  • Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten → gelten nach Eintritt eines Schadenfalls.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure sind diese Pflichten von besonderer Bedeutung, da Schadensfälle im Bauwesen häufig komplex und technisch anspruchsvoll sind. Ohne vollständige Dokumentation und Kooperation riskieren sie den Verlust ihres Versicherungsschutzes.

Beispiele:

  • Ein Bauherr macht Schadensersatz wegen Baumängeln geltend → der Architekt muss dem Versicherer Baupläne, Verträge und Abnahmeprotokolle zur Verfügung stellen.
  • Wird ein Planungsfehler behauptet, muss der Ingenieur nachvollziehbare Berechnungen und seine Projektkommunikation offenlegen.

Praxisbeispiel

Ein Architekt wird wegen fehlerhafter Bauüberwachung verklagt. Der Versicherer verlangt die Bauakten, Protokolle der Baubesprechungen und die Korrespondenz mit dem Bauherrn. Liefert der Architekt die Unterlagen unvollständig oder verspätet, riskiert er, dass der Versicherer die Kostenübernahme verweigert. Gibt er dagegen alle Informationen korrekt weiter, übernimmt der Versicherer die Prüfung, Abwehr unbegründeter Forderungen und die Regulierung berechtigter Ansprüche.

FAQ

Was passiert, wenn ich meine Obliegenheiten verletze?

Der Versicherer kann die Leistung kürzen oder verweigern, je nach Verschuldensgrad (leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz).

Was ist der Unterschied zwischen Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit?

Die Auskunftsobliegenheit betrifft die Beantwortung von Fragen und Herausgabe von Unterlagen. Die Aufklärungsobliegenheit umfasst die aktive Mitwirkung bei der Feststellung des Schadens.

Muss ich dem Versicherer auch sensible Projektdaten geben?

Ja, soweit sie zur Feststellung des Versicherungsfalls erforderlich sind. Verweigert man diese, kann das zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Kann ich trotzdem Schutz haben, wenn ich Pflichten verletzt habe?

Ja, wenn nachgewiesen wird, dass die Pflichtverletzung keinen Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalls oder die Leistungspflicht hatte (§ 28 Abs. 3 VVG).

Verwandte Begriffe

  • [Anzeigepflichten (vor Vertragsschluss)]
  • [Aufklärungsobliegenheiten]
  • [Obliegenheiten]
  • [Anerkennung eines Anspruches]
  • Berufshaftpflichtversicherung

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