Ausschlüsse sind vertragliche Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen, durch die bestimmte Risiken oder Schadenarten vom Versicherungsschutz ausdrücklich ausgenommen werden.
Jede Haftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung enthält neben den versicherten Risiken auch Ausschlüsse. Sie dienen dazu, Risiken, die für den Versicherer untragbar oder nicht kalkulierbar sind, vom Schutz auszunehmen.
Typische Kategorien von Ausschlüssen:
Abgrenzung:
Synonyme: Versicherungsausschlüsse, Deckungslücken, ausgenommene Risiken.
Für Architekten und Ingenieure sind Ausschlüsse ein besonders kritischer Punkt. Gerade Tätigkeiten wie Projektsteuerung, Bauüberwachung oder Planungsleistungen im Ausland sind in Standardpolicen oft nur eingeschränkt oder gar nicht versichert.
Ein häufiger Irrtum: Viele Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass „alles“ abgesichert ist, was zur beruflichen Tätigkeit gehört. Tatsächlich entscheidet aber die Liste der Ausschlüsse darüber, welche Risiken ungedeckt bleiben. Deshalb ist eine sorgfältige Prüfung – und ggf. Ergänzung durch Sondervereinbarungen – unverzichtbar.
Ein Architekt übernimmt neben der Planung auch Aufgaben eines Generalunternehmers und vergibt Bauleistungen im eigenen Namen. In seiner Berufshaftpflichtversicherung sind Bauträgertätigkeiten jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Kommt es hier zu Baumängeln, bleibt er trotz bestehender Versicherung auf dem Schaden sitzen, da dieser Tätigkeitsbereich ausgeschlossen ist.
Weil bestimmte Risiken entweder unkalkulierbar oder nicht versicherbar sind. Der Ausschluss schützt den Versicherer und sorgt für bezahlbare Prämien.
Nein. Zwar orientieren sich viele Bedingungen an den AHB, in den Spezialbedingungen für Architekten und Ingenieure gibt es aber deutliche Unterschiede.
Ja. Viele Ausschlüsse lassen sich durch individuelle Deckungserweiterungen oder Sonderklauseln ganz oder teilweise aufheben.
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB/AHB) sowie in den Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR).
„Nicht versichert“ bedeutet, dass ein Risiko nie Bestandteil der Deckung war. „Ausgeschlossen“ bedeutet, es wäre eigentlich versicherbar, wurde aber bewusst ausgenommen.
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