Ausschlüsse

Definition

Ausschlüsse sind vertragliche Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen, durch die bestimmte Risiken oder Schadenarten vom Versicherungsschutz ausdrücklich ausgenommen werden.


Erklärung / Hintergrund

Jede Haftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung enthält neben den versicherten Risiken auch Ausschlüsse. Sie dienen dazu, Risiken, die für den Versicherer untragbar oder nicht kalkulierbar sind, vom Schutz auszunehmen.

Typische Kategorien von Ausschlüssen:

  • Allgemeine Ausschlüsse (finden sich meist in den AHB/AVB):
    • Vorsätzlich verursachte Schäden
    • Krieg, Terror, Kernenergie
    • Vertragsstrafen
  • Besondere Ausschlüsse in der Berufshaftpflicht für Architekten/Ingenieure:
    • Eigenschäden (Schäden am eigenen Bauvorhaben)
    • Bauträger- oder Generalunternehmertätigkeiten, wenn nicht eingeschlossen
    • reine Garantie- und Erfolgshaftung
    • Kosten für die Beseitigung eigener Schlechtleistungen (Sowiesokosten)
  • Geografische Ausschlüsse:
    • Ansprüche aus den USA/Kanada (häufig ausgeschlossen oder nur gegen Zuschlag versichert)

Abgrenzung:

  • Ausschlüsse → Risiken, die generell nicht vom Vertrag umfasst sind.
  • Deckungserweiterungen → besondere Klauseln, mit denen ein Ausschluss teilweise aufgehoben wird.
  • Obliegenheitsverletzungen → führen nicht zu einem Ausschluss, können aber im Einzelfall den Versicherungsschutz gefährden.

Synonyme: Versicherungsausschlüsse, Deckungslücken, ausgenommene Risiken.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure sind Ausschlüsse ein besonders kritischer Punkt. Gerade Tätigkeiten wie Projektsteuerung, Bauüberwachung oder Planungsleistungen im Ausland sind in Standardpolicen oft nur eingeschränkt oder gar nicht versichert.

Ein häufiger Irrtum: Viele Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass „alles“ abgesichert ist, was zur beruflichen Tätigkeit gehört. Tatsächlich entscheidet aber die Liste der Ausschlüsse darüber, welche Risiken ungedeckt bleiben. Deshalb ist eine sorgfältige Prüfung – und ggf. Ergänzung durch Sondervereinbarungen – unverzichtbar.


Praxisbeispiel

Ein Architekt übernimmt neben der Planung auch Aufgaben eines Generalunternehmers und vergibt Bauleistungen im eigenen Namen. In seiner Berufshaftpflichtversicherung sind Bauträgertätigkeiten jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Kommt es hier zu Baumängeln, bleibt er trotz bestehender Versicherung auf dem Schaden sitzen, da dieser Tätigkeitsbereich ausgeschlossen ist.


FAQ

Warum gibt es Ausschlüsse in der Berufshaftpflicht?

Weil bestimmte Risiken entweder unkalkulierbar oder nicht versicherbar sind. Der Ausschluss schützt den Versicherer und sorgt für bezahlbare Prämien.

Sind Ausschlüsse bei allen Versicherern gleich?

Nein. Zwar orientieren sich viele Bedingungen an den AHB, in den Spezialbedingungen für Architekten und Ingenieure gibt es aber deutliche Unterschiede.

Kann man Ausschlüsse verhandeln?

Ja. Viele Ausschlüsse lassen sich durch individuelle Deckungserweiterungen oder Sonderklauseln ganz oder teilweise aufheben.

Wo finde ich die Ausschlüsse in meiner Police?

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB/AHB) sowie in den Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR).

Was ist der Unterschied zu „nicht versichert“?

„Nicht versichert“ bedeutet, dass ein Risiko nie Bestandteil der Deckung war. „Ausgeschlossen“ bedeutet, es wäre eigentlich versicherbar, wurde aber bewusst ausgenommen.


Verwandte Begriffe

  • [Allgemeine Ausschlüsse]
  • [Allgemeine Haftpflichtbedingungen (AHB)]
  • [Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)]
  • [Sowiesokosten]
  • Berufshaftpflichtversicherung

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