Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die vorformulierten Vertragsbedingungen eines Versicherers, die die Grundlage für den jeweiligen Versicherungsvertrag bilden. Sie regeln Rechte, Pflichten, Leistungsumfang und Ausschlüsse.
Die AVB gelten für alle Versicherungsarten – von der Haftpflicht über die Sach- bis zur Personenversicherung. Sie stellen die vertragliche Basis dar und enthalten alle wesentlichen Bestimmungen, die über das Gesetz hinaus das Versicherungsverhältnis konkretisieren.
Typische Inhalte:
Im Unterschied zu den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) oder den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) sind die AVB ein übergeordneter Begriff: Jede Versicherungssparte hat ihre eigenen AVB, die wiederum auf spezielle Musterbedingungen oder branchenspezifische Klauseln Bezug nehmen können.
Synonyme: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Vertragsbedingungen.
Abgrenzung:
Für Architekten und Ingenieure sind die AVB das Fundament jeder Police – sei es Berufshaftpflicht, Bauleistungs- oder Sachversicherung. Sie bestimmen, welche Schäden abgesichert sind und wo Deckungslücken bestehen.
Besonders kritisch ist: AVB sind nicht bei allen Versicherern identisch. Schon kleine Formulierungsunterschiede können große Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Daher sollten AVB immer sorgfältig geprüft und mit branchenspezifischen Deckungen (BBR, Sonderklauseln) ergänzt werden.
Ein Ingenieur meldet seiner Berufshaftpflicht einen Schaden wegen einer fehlerhaften Ausschreibung. Der Versicherer prüft anhand der AVB, ob dieser Schadenfall vom Versicherungsschutz umfasst ist. Nur wenn die AVB die Tätigkeit abdecken und kein Ausschluss greift, übernimmt der Versicherer die Abwehrkosten und ggf. den Schaden.
Nein. Jeder Versicherer hat eigene AVB. Zwar orientieren sich viele an GDV-Musterbedingungen, doch die Ausgestaltung kann deutlich variieren.
Nein. Sie beruhen auf Vertragsfreiheit, müssen aber mit den Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vereinbar sein.
Die AVB werden dem Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss ausgehändigt und sind Bestandteil der Police.
AVB gelten standardisiert für alle Verträge eines Typs, individuelle Vereinbarungen (Besondere Bedingungen, Klauseln) passen den Schutz an spezielle Risiken an.
Weil gerade hier branchenspezifische Risiken oft nur unzureichend in den AVB abgebildet sind. Ohne ergänzende BBR oder Sonderklauseln können gravierende Deckungslücken entstehen.
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