Das Bauherrenrisiko umfasst die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Gefahren, die ein Bauherr im Zusammenhang mit Planung, Errichtung oder Umbau eines Bauwerks trägt.
Bauherren übernehmen mit Beginn eines Bauvorhabens eine Vielzahl an Pflichten und Verantwortlichkeiten. Diese ergeben sich aus Gesetzen, Verträgen und dem allgemeinen Deliktsrecht (§ 823 BGB). Daraus resultieren erhebliche Risiken, die als Bauherrenrisiko bezeichnet werden.
Typische Bereiche:
Das Bauherrenrisiko lässt sich nicht vollständig ausschließen, aber durch Versicherungen (z. B. Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung, Rechtsschutz) erheblich mindern.
Abgrenzung:
Synonyme: Risiken des Bauherrn, Bauherrenhaftung.
Für Architekten und Ingenieure ist das Bauherrenrisiko ein wichtiger Beratungsaspekt, da Bauherren ihre Pflichten oft unterschätzen. Bereits kleine Bauvorhaben bergen Gefahren, die im Ernstfall existenzbedrohend sein können.
Beispiele:
Für Bauherren bedeutet das: Ohne ausreichende Absicherung (Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung, ggf. Bauherren-Rechtsschutz) setzen sie ihr gesamtes Vermögen aufs Spiel.
Ein privater Bauherr lässt ein Einfamilienhaus errichten. Während der Bauarbeiten fällt Baumaterial auf das Nachbargrundstück und beschädigt dessen Carport. Der Nachbar fordert 15.000 € Schadenersatz. Obwohl der Bauherr eine Baufirma beauftragt hat, haftet er als Auftraggeber mit – hier greift die Bauherrenhaftpflichtversicherung und reguliert den Schaden.
In der persönlichen Haftung für Schäden an Dritten, die auf der Baustelle entstehen.
Nur teilweise. Auch wenn andere beteiligt sind, bleibt der Bauherr in der Pflicht (Gesamtschuldnerhaftung).
Ja. Auch bei einem Carport oder einer Garagenerrichtung besteht Bauherrenrisiko.
Der Bauträger übernimmt die Bauherrenrolle, sodass das Risiko nicht beim Erwerber liegt.
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