Verkehrssicherungspflichten

Definition

Verkehrssicherungspflichten sind rechtliche Pflichten, Gefahrenquellen so zu sichern, dass Dritte nicht zu Schaden kommen. Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss dafür sorgen, dass daraus keine unzumutbaren Risiken für andere entstehen.

Erklärung / Hintergrund

Die Verkehrssicherungspflicht ist ein Grundprinzip der Haftung nach § 823 BGB (Deliktshaftung). Jeder, der eine Gefahrenlage schafft oder beherrscht, muss Vorkehrungen treffen, um Schäden zu verhindern.

Im Bau- und Planungswesen bedeutet das:

  • Bauherren: müssen die Baustelle sichern, z. B. gegen unbefugtes Betreten.
  • Architekten und Ingenieure: haben eine Verkehrssicherungspflicht, wenn sie mit der Bauüberwachung beauftragt sind. Sie müssen auf Gefahren hinweisen, die durch unsachgemäße Ausführung oder fehlende Sicherungen entstehen.
  • Bauunternehmen: müssen die Baustelle und die von ihnen geschaffenen Gefahrenbereiche sichern (z. B. Absperrungen, Gerüste, Beleuchtung).

Inhalte der Verkehrssicherungspflicht:

  • Erkennen und Beseitigen von Gefahrenquellen,
  • Einhaltung anerkannter Regeln der Technik und Unfallverhütungsvorschriften,
  • Schutz Dritter (z. B. Passanten, Nachbarn, Mitarbeiter) vor Schäden.

Abgrenzung:

  • Vertragliche Pflichten: ergeben sich aus Bau- oder Planungsverträgen.
  • Verkehrssicherungspflichten: bestehen unabhängig von einem Vertrag, rein aus der Beherrschung einer Gefahrenquelle.
  • Obliegenheiten: Pflichten gegenüber dem Versicherer, nicht gegenüber Dritten.

Synonyme: Sicherungspflichten, Pflichten zur Gefahrenabwehr.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die Verkehrssicherungspflicht besonders bei Bauüberwachungsaufträgen relevant. Werden offensichtliche Gefahren auf der Baustelle nicht erkannt oder nicht an den Bauherrn und die Unternehmer weitergegeben, können Architekten mithaften. Verstöße führen oft zu Personenschäden, die zu besonders hohen Schadenssummen führen. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt in diesen Fällen vor den finanziellen Folgen.

Praxisbeispiel

Ein Architekt übernimmt die Bauüberwachung für ein Wohnhaus. Auf der Baustelle ist ein Baugrubenrand ungesichert. Ein Passant stürzt hinein und verletzt sich schwer. Da der Architekt die Gefahrenquelle bei einer Begehung hätte erkennen und auf die Sicherung hinwirken müssen, verletzt er seine Verkehrssicherungspflicht. Die Haftpflichtversicherung prüft und übernimmt berechtigte Ansprüche des Verletzten.

FAQ

Wer trägt die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle?

Primär der Bauherr, delegiert aber häufig an Bauleiter, Architekten oder Ingenieure sowie die ausführenden Unternehmen.

Gelten Verkehrssicherungspflichten auch außerhalb von Baustellen?

Ja. Sie bestehen auch z. B. für Grundstückseigentümer (Streupflicht bei Glätte) oder Betreiber von Gebäuden.

Kann man Verkehrssicherungspflichten vertraglich ausschließen?

Nein, sie bestehen unabhängig von Verträgen. Allerdings kann durch klare Verantwortungszuweisungen geregelt werden, wer im Innenverhältnis haftet.

Sind Architekten automatisch für jede Gefahr verantwortlich?

Nein. Sie müssen im Rahmen ihrer Beauftragung Gefahren erkennen und auf deren Beseitigung hinwirken. Für eigenständige Sicherungsmaßnahmen sind meist Bauunternehmer zuständig.

Welche Rolle spielt die Versicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ab, sofern keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt.

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