Bauherrenrisiko

Definition

Das Bauherrenrisiko umfasst die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Gefahren, die ein Bauherr im Zusammenhang mit Planung, Errichtung oder Umbau eines Bauwerks trägt.


Erklärung / Hintergrund

Bauherren übernehmen mit Beginn eines Bauvorhabens eine Vielzahl an Pflichten und Verantwortlichkeiten. Diese ergeben sich aus Gesetzen, Verträgen und dem allgemeinen Deliktsrecht (§ 823 BGB). Daraus resultieren erhebliche Risiken, die als Bauherrenrisiko bezeichnet werden.

Typische Bereiche:

  • Haftungsrisiken
    • Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle (z. B. Absicherung gegen Unfälle von Passanten oder Besuchern).
    • Haftung für Schäden an Nachbargebäuden durch Bauarbeiten.
    • Umweltschäden (z. B. Grundwasserverunreinigung, Bodenverunreinigung).
  • Finanzielle Risiken
    • Mehrkosten durch Bauverzögerungen oder Nachträge.
    • Insolvenz von Bauunternehmen oder Planungsfehler.
  • Organisatorische Risiken
    • Koordination von Bauunternehmen, Architekten und Fachplanern.
    • Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen (z. B. Arbeitsschutz, Baugenehmigung, Sicherheitskoordination nach Baustellenverordnung).

Das Bauherrenrisiko lässt sich nicht vollständig ausschließen, aber durch Versicherungen (z. B. Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung, Rechtsschutz) erheblich mindern.

Abgrenzung:

  • Bauherrenrisiko → Oberbegriff für alle Gefahren eines Bauherrn.
  • Bauherrenhaftung → konkret die zivilrechtliche Verantwortung für Schäden Dritter.
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung → Absicherung der Haftungsrisiken.

Synonyme: Risiken des Bauherrn, Bauherrenhaftung.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist das Bauherrenrisiko ein wichtiger Beratungsaspekt, da Bauherren ihre Pflichten oft unterschätzen. Bereits kleine Bauvorhaben bergen Gefahren, die im Ernstfall existenzbedrohend sein können.

Beispiele:

  • Stürzt ein Passant durch mangelnde Absicherung der Baustelle, haftet der Bauherr.
  • Verursachen Bauarbeiten Risse im Nachbarhaus, haftet ebenfalls der Bauherr – auch wenn ein Bauunternehmen die Arbeiten ausgeführt hat.

Für Bauherren bedeutet das: Ohne ausreichende Absicherung (Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung, ggf. Bauherren-Rechtsschutz) setzen sie ihr gesamtes Vermögen aufs Spiel.


Praxisbeispiel

Ein privater Bauherr lässt ein Einfamilienhaus errichten. Während der Bauarbeiten fällt Baumaterial auf das Nachbargrundstück und beschädigt dessen Carport. Der Nachbar fordert 15.000 € Schadenersatz. Obwohl der Bauherr eine Baufirma beauftragt hat, haftet er als Auftraggeber mit – hier greift die Bauherrenhaftpflichtversicherung und reguliert den Schaden.


FAQ

Worin besteht das größte Bauherrenrisiko?

In der persönlichen Haftung für Schäden an Dritten, die auf der Baustelle entstehen.

Kann ein Bauherr Haftung auf Bauunternehmen oder Architekten abwälzen?

Nur teilweise. Auch wenn andere beteiligt sind, bleibt der Bauherr in der Pflicht (Gesamtschuldnerhaftung).

Welche Versicherungen decken Bauherrenrisiken ab?

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung (Haftungsrisiken),
  • Bauleistungsversicherung (Schäden am Bauwerk),
  • ggf. Rechtsschutz- und Unfallversicherungen.

Gilt das Bauherrenrisiko auch bei kleineren Bauvorhaben?

Ja. Auch bei einem Carport oder einer Garagenerrichtung besteht Bauherrenrisiko.

Wer trägt Bauherrenrisiko bei Bauträgermodellen?

Der Bauträger übernimmt die Bauherrenrolle, sodass das Risiko nicht beim Erwerber liegt.


Verwandte Begriffe

  • [Bauherrenhaftpflicht]
  • Bauleistungsversicherung
  • [Gesamtschuldnerische Haftung]
  • [Verkehrssicherungspflicht]
  • [Werkvertrag]

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