Bauversicherungsmakler Glossar

Bauleistungserbringung

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 20, 2025 6:14:07 PM

Definition

Die Bauleistungserbringung bezeichnet die tatsächliche Ausführung von Bauleistungen durch Bauunternehmen, Handwerker oder andere am Bau Beteiligte – von der Vorbereitung über die Umsetzung bis hin zur Fertigstellung des Bauwerks.

Erklärung / Hintergrund

Während der Begriff Bauleistung die konkrete Tätigkeit beschreibt (z. B. Maurerarbeiten, Dachkonstruktion, Haustechnik), umfasst die Bauleistungserbringung den gesamten Prozess der Realisierung.

Typische Aspekte der Bauleistungserbringung:

  • Vorbereitung: Baustelleneinrichtung, Materialbeschaffung, Koordination.
  • Ausführung: tatsächliche handwerkliche und technische Tätigkeiten am Bauwerk.
  • Bauüberwachung: Qualitätskontrolle durch Architekten und Ingenieure.
  • Abnahme: rechtlicher Übergang von Gefahr und Verantwortung auf den Bauherrn.

Rechtlicher Rahmen:

  • Werkvertrag (§ 631 BGB) bildet die Basis jeder Bauleistungserbringung.
  • VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt detaillierte Rechte und Pflichten, insbesondere bei öffentlichen Aufträgen.
  • Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind während der Bauleistungserbringung zwingend zu beachten.

Abgrenzung:

  • Bauleistung → einzelne Tätigkeit (z. B. Betonieren).
  • Bauleistungserbringung → gesamter Prozess der Umsetzung.
  • Bauwerk → fertiges Ergebnis der Bauleistungserbringung.

Synonyme: Erbringung von Bauleistungen, Bauausführung.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die Bauleistungserbringung ein zentraler Punkt, da sie im Rahmen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich sind.

Relevante Aspekte:

  • Haftungsrisiken: Planungs- oder Überwachungsfehler bei der Bauleistungserbringung führen oft zu erheblichen Schäden.
  • Schnittstellenrisiken: Fehler in der Koordination zwischen verschiedenen Gewerken verursachen häufig Mängel.
  • Versicherungsschutz:
    • Schäden an der Bauleistung selbst → Bauleistungsversicherung des Bauherrn.
    • Schäden durch mangelhafte Bauleistung → Betriebshaftpflicht des Unternehmers.
    • Schäden durch mangelhafte Überwachung → Berufshaftpflicht des Architekten/Ingenieurs.

Praxisbeispiel

Ein Bauunternehmen führt die Bauleistungserbringung „Betonieren der Fundamente“ aus. Aufgrund mangelhafter Verdichtung kommt es zu Setzungen am Bauwerk. Der Bauherr fordert Schadensersatz:

  • vom Bauunternehmen wegen fehlerhafter Ausführung,
  • vom Architekten wegen unzureichender Überwachung.
    Der Schaden wird über die Betriebshaftpflicht des Bauunternehmens und – falls zutreffend – über die Berufshaftpflicht des Architekten reguliert.

FAQ

Was versteht man unter Bauleistungserbringung?

Die tatsächliche Ausführung von Bauleistungen durch Bauunternehmen und Handwerker – von der Baustellenvorbereitung bis zur Abnahme.

Wer haftet bei Mängeln während der Bauleistungserbringung?

In erster Linie das ausführende Bauunternehmen. Bei Planungs- oder Überwachungsfehlern kann auch der Architekt oder Ingenieur haften.

Welche Rolle hat der Architekt?

Er überwacht die ordnungsgemäße Bauleistungserbringung und sorgt für Qualität, Termin- und Kostenkontrolle.

Ist die Bauleistungserbringung versichert?

Ja, aber über unterschiedliche Policen: Bauleistungsversicherung (Bauherren), Betriebshaftpflicht (Unternehmer), Berufshaftpflicht (Planer).

Wo ist die Bauleistungserbringung rechtlich geregelt?

Vor allem in § 631 BGB (Werkvertrag) und in der VOB/B.

Verwandte Begriffe

  • [Bauleistung]
  • Bauleistungsversicherung
  • [Werkvertrag]
  • [Betriebshaftpflichtversicherung]
  • Berufshaftpflichtversicherung

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