Definition
Die Bauleistungserbringung bezeichnet die tatsächliche Ausführung von Bauleistungen durch Bauunternehmen, Handwerker oder andere am Bau Beteiligte – von der Vorbereitung über die Umsetzung bis hin zur Fertigstellung des Bauwerks.
Erklärung / Hintergrund
Während der Begriff Bauleistung die konkrete Tätigkeit beschreibt (z. B. Maurerarbeiten, Dachkonstruktion, Haustechnik), umfasst die Bauleistungserbringung den gesamten Prozess der Realisierung.
Typische Aspekte der Bauleistungserbringung:
- Vorbereitung: Baustelleneinrichtung, Materialbeschaffung, Koordination.
- Ausführung: tatsächliche handwerkliche und technische Tätigkeiten am Bauwerk.
- Bauüberwachung: Qualitätskontrolle durch Architekten und Ingenieure.
- Abnahme: rechtlicher Übergang von Gefahr und Verantwortung auf den Bauherrn.
Rechtlicher Rahmen:
- Werkvertrag (§ 631 BGB) bildet die Basis jeder Bauleistungserbringung.
- VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt detaillierte Rechte und Pflichten, insbesondere bei öffentlichen Aufträgen.
- Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind während der Bauleistungserbringung zwingend zu beachten.
Abgrenzung:
- Bauleistung → einzelne Tätigkeit (z. B. Betonieren).
- Bauleistungserbringung → gesamter Prozess der Umsetzung.
- Bauwerk → fertiges Ergebnis der Bauleistungserbringung.
Synonyme: Erbringung von Bauleistungen, Bauausführung.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die Bauleistungserbringung ein zentraler Punkt, da sie im Rahmen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich sind.
Relevante Aspekte:
- Haftungsrisiken: Planungs- oder Überwachungsfehler bei der Bauleistungserbringung führen oft zu erheblichen Schäden.
- Schnittstellenrisiken: Fehler in der Koordination zwischen verschiedenen Gewerken verursachen häufig Mängel.
- Versicherungsschutz:
- Schäden an der Bauleistung selbst → Bauleistungsversicherung des Bauherrn.
- Schäden durch mangelhafte Bauleistung → Betriebshaftpflicht des Unternehmers.
- Schäden durch mangelhafte Überwachung → Berufshaftpflicht des Architekten/Ingenieurs.
Praxisbeispiel
Ein Bauunternehmen führt die Bauleistungserbringung „Betonieren der Fundamente“ aus. Aufgrund mangelhafter Verdichtung kommt es zu Setzungen am Bauwerk. Der Bauherr fordert Schadensersatz:
- vom Bauunternehmen wegen fehlerhafter Ausführung,
- vom Architekten wegen unzureichender Überwachung.
Der Schaden wird über die Betriebshaftpflicht des Bauunternehmens und – falls zutreffend – über die Berufshaftpflicht des Architekten reguliert.
FAQ
Was versteht man unter Bauleistungserbringung?
Die tatsächliche Ausführung von Bauleistungen durch Bauunternehmen und Handwerker – von der Baustellenvorbereitung bis zur Abnahme.
Wer haftet bei Mängeln während der Bauleistungserbringung?
In erster Linie das ausführende Bauunternehmen. Bei Planungs- oder Überwachungsfehlern kann auch der Architekt oder Ingenieur haften.
Welche Rolle hat der Architekt?
Er überwacht die ordnungsgemäße Bauleistungserbringung und sorgt für Qualität, Termin- und Kostenkontrolle.
Ist die Bauleistungserbringung versichert?
Ja, aber über unterschiedliche Policen: Bauleistungsversicherung (Bauherren), Betriebshaftpflicht (Unternehmer), Berufshaftpflicht (Planer).
Wo ist die Bauleistungserbringung rechtlich geregelt?
Vor allem in § 631 BGB (Werkvertrag) und in der VOB/B.
Verwandte Begriffe
- [Bauleistung]
- Bauleistungsversicherung
- [Werkvertrag]
- [Betriebshaftpflichtversicherung]
- Berufshaftpflichtversicherung
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