Bauversicherungsmakler Glossar

BBR - Besondere Bedingungen und Risikobeschreibung

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Jun 24, 2025 10:42:47 AM

 

Definition

BBR steht für Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen und bezeichnet ergänzende Vertragsbedingungen in Versicherungsverträgen, die den Umfang des Versicherungsschutzes konkretisieren und anpassen.

Erklärung / Hintergrund

In der Haftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung bilden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB bzw. AHB) die Basis. Diese enthalten allgemeine Klauseln, die für viele Versicherungsarten gelten. Um den Versicherungsschutz branchenspezifisch oder risikogerecht zu gestalten, werden BBR hinzugefügt.

Funktion der BBR:

  • Sie erweitern den Versicherungsschutz (z. B. Einschluss von Auslandsschäden, Sublimite für bestimmte Risiken).
  • Sie beschränken den Versicherungsschutz (z. B. Ausschlüsse für Bauträgertätigkeit).
  • Sie definieren branchenspezifische Risiken (z. B. bei Architekten, Ingenieuren oder Bauunternehmen).

In der Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Ingenieuren sind die BBR entscheidend, weil sie genau festlegen, welche Tätigkeiten mitversichert sind.

Beispiele:

  • Mitversicherung von Projektsteuerungsleistungen.
  • Abgrenzung zwischen Planungsleistungen und ausführenden Tätigkeiten.
  • Regelungen zu Auslandsschäden oder Nachhaftung.

Abgrenzung:

  • AHB (Allgemeine Haftpflichtbedingungen) → allgemeiner Rahmen.
  • BBR (Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen) → konkrete, branchenspezifische Ergänzungen.
  • Deckungszusagen/Sondervereinbarungen → individuelle Anpassungen.

Synonyme: Besondere Bedingungen, Risikobeschreibungen.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure sind die BBR oft der wichtigste Teil ihrer Berufshaftpflichtversicherung. Denn hier wird detailliert festgelegt:

  • Welche beruflichen Tätigkeiten sind versichert?
  • Welche Ausschlüsse bestehen?
  • Welche Sonderregelungen (z. B. zu Abwehrkosten, Sublimiten, Auslandstätigkeit) gelten?

Risiko: Viele Versicherungsnehmer verlassen sich auf den allgemeinen Begriff „Berufshaftpflicht“, ohne die BBR genau zu prüfen. Erst im Schadenfall zeigt sich dann, dass bestimmte Tätigkeiten nicht gedeckt sind.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieur übernimmt neben der Planung auch die Projektsteuerung für ein Bauvorhaben. Der Bauherr erhebt später Schadensersatzansprüche wegen Terminüberschreitungen. Ob die Berufshaftpflichtversicherung eintritt, hängt davon ab, ob Projektsteuerung in den BBR ausdrücklich als mitversichert genannt ist.

FAQ

Sind die BBR Pflichtbestandteil einer Versicherung?

Ja, sie ergänzen die AVB und konkretisieren den Versicherungsschutz.

Können BBR individuell angepasst werden?

Ja, insbesondere für größere Büros oder spezielle Tätigkeiten werden oft individuelle Risikobeschreibungen vereinbart.

Wo finde ich die BBR in meinen Unterlagen?

Im Versicherungsschein und den zugehörigen Vertragsbedingungen – meist als separates Dokument.

Decken die BBR auch neue Tätigkeitsfelder ab?

Ja, moderne Policen fassen die BBR oft weit, sodass auch neue Tätigkeiten wie Nachhaltigkeitsberatung oder BIM-Leistungen mitversichert sind.

Warum sind BBR für Architekten und Ingenieure so wichtig?

Weil sie klarstellen, welche Planungs- und Überwachungsleistungen versichert sind – und welche nicht.

Verwandte Begriffe

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