Die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) konkretisieren den Versicherungsschutz für eine bestimmte Berufsgruppe. Für Planungsbüros ist es die Ebene, auf der steht, welche Tätigkeiten versichert sind — und damit die wichtigste des ganzen Vertrags.
Die BBR stehen über den allgemeinen Bedingungen und gehen ihnen vor, soweit sie etwas abweichend regeln. Sie leisten drei Dinge:
Warum das für Planungsbüros mehr zählt als bei anderen Sparten. Ein Büro entwickelt sich: Aus Planung werden Projektsteuerung, Gutachtertätigkeit, Energieberatung, BIM-Koordination. Jede dieser Tätigkeiten ist eine eigene Frage an das Berufsbild — und keine davon wird automatisch mitversichert, weil sie mit Bauen zu tun hat. Wie weit ein Bedingungswerk hier reicht, unterscheidet sich erheblich; verallgemeinern lässt sich das nicht.
Abgrenzung
Synonyme: Besondere Bedingungen, Risikobeschreibung.
Wenn Sie eine Police prüfen oder vergleichen, ist dies das Dokument, das Sie brauchen — nicht der Versicherungsschein allein und nicht die allgemeinen Bedingungen. Drei Fragen führen zum Ergebnis: Steht jede Tätigkeit, die Ihr Büro tatsächlich erbringt, im Berufsbild? Welche Ausschlüsse sind hier ergänzt? Und welche Erweiterungen haben eine eigene, niedrigere Summe?
Die Antwort auf die erste Frage veraltet mit jedem neuen Leistungsfeld. Wer die BBR beim Vertragsschluss geprüft hat und seitdem nicht mehr, prüft ein Berufsbild von damals. Melden Sie neue Tätigkeiten deshalb, bevor Sie den ersten Auftrag dafür annehmen — im Zweifel entscheidet dieses Dokument darüber, ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung überhaupt zuständig ist.
Ein Ingenieurbüro übernimmt neben der Fachplanung die Projektsteuerung. Der Bauherr macht später Schadensersatz wegen Terminüberschreitungen geltend und stützt sich dabei auf Versäumnisse in der Steuerung.
Der Anspruch zerfällt entlang der Leistungen, nicht entlang der Rechnung. Soweit er an der Fachplanung anknüpft, ist die Zuständigkeit klar. Soweit er die Projektsteuerung betrifft, entscheidet allein, ob diese Leistung im Berufsbild der BBR steht. Fehlt sie dort, ändert es nichts, dass das Büro sie tatsächlich erbracht und abgerechnet hat — der Versicherungsschutz folgt der Beschreibung, nicht der Tätigkeit. Auffallen wird das im Schadenfall; verhindern ließ es sich nur bei Auftragsannahme.
Sie konkretisieren den Schutz für eine Berufsgruppe — sie erweitern ihn um die Vermögensschadendeckung, beschreiben das versicherte Berufsbild und setzen eigene Ausschlüsse und Sublimite.
Ja, soweit sie etwas abweichend regeln. Wo sie schweigen, gilt die Grundschicht weiter — beide Teile sind daher zu prüfen.
In den Vertragsunterlagen, meist als eigenes Dokument neben Versicherungsschein und allgemeinen Bedingungen.
Nein. Ob Projektsteuerung, Gutachtertätigkeit oder Energieberatung erfasst sind, ergibt sich aus dem Berufsbild der BBR und ist im Einzelfall zu prüfen.
Erweiterungen und Sondervereinbarungen sind möglich. Sie gehören dokumentiert, damit sie im Schadenfall nachweisbar sind.