Die Beitragsberechnung bezeichnet die Ermittlung der Versicherungsprämie, die ein Versicherungsnehmer für seinen Versicherungsschutz zahlen muss.
Versicherungsunternehmen kalkulieren Beiträge nach dem Grundsatz der Risikogerechtigkeit: Je höher das individuelle Risiko, desto höher der Beitrag. Grundlage sind die Versicherungsbedingungen, gesetzliche Vorgaben (z. B. VVG, VAG) sowie versicherungsmathematische Verfahren.
Wichtige Faktoren in der Beitragsberechnung:
Synonyme: Prämienberechnung, Kalkulation der Versicherungsprämie.
Abgrenzung:
Für Architekten- und Ingenieurbüros ist die Beitragsberechnung wichtig, um die Wirtschaftlichkeit ihrer Versicherungen einschätzen zu können.
Versicherungsrelevant:
Ein Ingenieurbüro meldet bei Abschluss seiner Berufshaftpflichtversicherung einen Jahresumsatz von 1 Mio. €. Auf dieser Basis berechnet der Versicherer den Beitrag. Später stellt sich heraus, dass der Umsatz tatsächlich 1,5 Mio. € betrug. Der Versicherer kann den Beitrag rückwirkend anpassen und im schlimmsten Fall bei Falschangaben den Versicherungsschutz einschränken.
Der Versicherer kalkuliert auf Basis von Risikodaten, gesetzlichen Vorgaben und versicherungsmathematischen Modellen.
Ja, z. B. durch Wahl der Deckungssumme, Höhe des Selbstbehalts oder durch Ausschluss spezieller Risiken.
Ja, da die Wahrscheinlichkeit und Höhe potenzieller Schäden eng mit dem Honorar- bzw. Umsatzvolumen zusammenhängt.
Es drohen Nachforderungen, Einschränkungen des Versicherungsschutzes oder im Extremfall Leistungsfreiheit des Versicherers.
Ja, viele Versicherer haben branchenspezifische Standardtarife, die aber durch individuelle Risikofaktoren modifiziert werden.
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