Bauversicherungsmakler Glossar

Beitrags- oder Prämienberechnung

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 21, 2025 12:28:00 PM

Definition

Die Beitragsberechnung bezeichnet die Ermittlung der Versicherungsprämie, die ein Versicherungsnehmer für seinen Versicherungsschutz zahlen muss.

Erklärung / Hintergrund

Versicherungsunternehmen kalkulieren Beiträge nach dem Grundsatz der Risikogerechtigkeit: Je höher das individuelle Risiko, desto höher der Beitrag. Grundlage sind die Versicherungsbedingungen, gesetzliche Vorgaben (z. B. VVG, VAG) sowie versicherungsmathematische Verfahren.

Wichtige Faktoren in der Beitragsberechnung:

  • Versicherungssumme / Deckungssumme: Je höher die gewünschte Absicherung, desto teurer der Beitrag.
  • Gefahrklasse / Berufsrisiko: Architekten und Ingenieure haben z. B. unterschiedliche Risikoprofile, abhängig von Fachrichtung und Tätigkeitsfeldern.
  • Umsatz / Honorarvolumen: In der Berufshaftpflicht sind Beitrag und Risiko stark an den Jahresumsatz gekoppelt.
  • Selbstbehalt: Höhere Selbstbehalte führen zu geringeren Beiträgen.
  • Spezielle Risiken: Auslandstätigkeit, Bauträgertätigkeit oder Projektsteuerung können Beitragszuschläge auslösen.
  • Laufzeit und Zahlungsweise: Jahresbeitrag oder Ratenzahlungen, oft mit Zuschlägen.

Synonyme: Prämienberechnung, Kalkulation der Versicherungsprämie.

Abgrenzung:

  • Beitrag → das vom Versicherungsnehmer gezahlte Entgelt.
  • Beitragsberechnung → die Ermittlung und Kalkulation dieses Entgelts.

Praxisrelevanz

Für Architekten- und Ingenieurbüros ist die Beitragsberechnung wichtig, um die Wirtschaftlichkeit ihrer Versicherungen einschätzen zu können.

  • Zu geringe Beiträge können auf unzureichenden Versicherungsschutz hindeuten.
  • Zu hohe Beiträge können die Wettbewerbsfähigkeit belasten, wenn sie nicht durch Mehrleistungen gedeckt sind.
  • Transparenz über die Berechnungskriterien hilft, die Prämien aktiv zu beeinflussen (z. B. durch Anpassung von Selbstbehalten oder Ausschluss bestimmter Risiken).

Versicherungsrelevant:

  • Ein falscher oder unvollständiger Risikonachweis bei der Beitragsberechnung kann im Schadenfall zu Problemen führen.
  • Korrekte Angaben sind Obliegenheit des Versicherungsnehmers.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieurbüro meldet bei Abschluss seiner Berufshaftpflichtversicherung einen Jahresumsatz von 1 Mio. €. Auf dieser Basis berechnet der Versicherer den Beitrag. Später stellt sich heraus, dass der Umsatz tatsächlich 1,5 Mio. € betrug. Der Versicherer kann den Beitrag rückwirkend anpassen und im schlimmsten Fall bei Falschangaben den Versicherungsschutz einschränken.

FAQ

Wer legt die Beitragsberechnung fest?

Der Versicherer kalkuliert auf Basis von Risikodaten, gesetzlichen Vorgaben und versicherungsmathematischen Modellen.

Können Versicherungsnehmer die Beitragshöhe beeinflussen?

Ja, z. B. durch Wahl der Deckungssumme, Höhe des Selbstbehalts oder durch Ausschluss spezieller Risiken.

Spielt der Umsatz bei Architekten und Ingenieuren immer eine Rolle?

Ja, da die Wahrscheinlichkeit und Höhe potenzieller Schäden eng mit dem Honorar- bzw. Umsatzvolumen zusammenhängt.

Was passiert bei falschen Angaben zur Beitragsberechnung?

Es drohen Nachforderungen, Einschränkungen des Versicherungsschutzes oder im Extremfall Leistungsfreiheit des Versicherers.

Gibt es Standardtarife?

Ja, viele Versicherer haben branchenspezifische Standardtarife, die aber durch individuelle Risikofaktoren modifiziert werden.

Verwandte Begriffe

  • [Deckungssumme]
  • [Selbstbehalt]
  • [Umsatzmeldung]
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • [Begrenzung der Leistungspflicht]

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