Bauversicherungsmakler Glossar

Prozessführungsbefugnis

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 29, 2025, 3:15:12 PM

Definition

Die Prozessführungsbefugnis ist im Haftpflichtrecht die Berechtigung des Versicherers, die Auseinandersetzung über einen Anspruch zu führen — von der außergerichtlichen Korrespondenz bis zur Prozessstrategie.

Erklärung / Hintergrund

Formal bleiben Sie Partei des Rechtsstreits: Verklagt wird das Planungsbüro, nicht der Versicherer. Die tatsächliche Führung liegt aber beim Versicherer, weil er die wirtschaftlichen Folgen trägt.

Was die Befugnis umfasst

  • die Entscheidung, ob abgewehrt oder reguliert wird,
  • die Auswahl und Beauftragung des Rechtsanwalts,
  • die Prozessstrategie und die Führung der Beweisaufnahme,
  • die Entscheidung über Vergleichsangebote und Rechtsmittel.

Warum das so geregelt ist

Der Versicherer soll nicht das Ergebnis einer Auseinandersetzung tragen müssen, die er nicht beeinflussen konnte. Umgekehrt entlastet die Regelung Sie: Sie müssen weder beurteilen, ob eine Forderung berechtigt ist, noch einen Prozess führen, dessen Kosten Sie nicht tragen.

Die Grenzen

  • Nur der gedeckte Teil. Für Forderungen außerhalb des Versicherungsschutzes — etwa Nacherfüllung — besteht keine Prozessführungsbefugnis. Diesen Teil führen Sie selbst.
  • Interessenkonflikte. Übersteigt eine Forderung die Versicherungssumme, tragen Sie den überschießenden Teil. Die Interessen können dann auseinanderfallen — etwa bei der Frage, ob ein Vergleich angenommen wird.
  • Rücksicht auf Ihre Belange. Der Versicherer hat bei seiner Entscheidung auch Ihre berechtigten Interessen zu berücksichtigen, etwa den Ruf des Büros.

Synonyme: Regulierungsvollmacht, Führungsrecht des Versicherers.

Praxisrelevanz

Für Ihr Büro ist die Prozessführungsbefugnis eine Entlastung — und zugleich der Grund, warum Alleingänge so teuer werden können.

Drei Punkte:

  • Kein eigener Anwalt ohne Abstimmung. Eigenmächtig beauftragte Anwaltskosten werden regelmäßig nicht erstattet.
  • Keine eigenen Vergleiche. Ein ohne Abstimmung geschlossener Vergleich bindet den Versicherer nicht — er leistet, was rechtlich geschuldet ist.
  • Bei drohender Überschreitung der Summe: früh sprechen. Wenn ein Teil der Forderung Sie selbst treffen würde, sollten Sie das Vorgehen ausdrücklich abstimmen, statt es dem Verfahren zu überlassen. Ein eigener Anwalt neben dem des Versicherers kann in solchen Fällen sinnvoll sein — allerdings auf eigene Kosten.

Wie die Prozessführung im Einzelnen geregelt ist, ergibt sich aus dem Bedingungswerk Ihrer Berufshaftpflichtversicherung.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieurbüro wird auf 1,4 Mio. Euro in Anspruch genommen; die Versicherungssumme beträgt 1 Mio. Euro. Der Versicherer hält einen Vergleich über 900.000 Euro für sinnvoll und führt entsprechende Gespräche.

Für das Büro ist die Lage komplexer: Bei einem Vergleich in dieser Höhe bliebe nichts an ihm hängen; bei einer streitigen Entscheidung könnte es besser oder deutlich schlechter ausgehen. Weil ein Teil der Forderung außerhalb der Summe liegt, sollte das Büro seine Sicht frühzeitig und dokumentiert einbringen, statt die Entwicklung abzuwarten.

FAQ

Wer führt den Prozess?

Der Versicherer — auch wenn formal das Planungsbüro Partei des Rechtsstreits ist.

Kann ich meinen eigenen Anwalt beauftragen?

Ohne Abstimmung werden die Kosten regelmäßig nicht erstattet. Bei einer Forderung über der Versicherungssumme kann ein eigener Anwalt sinnvoll sein — auf eigene Kosten.

Muss ich einem Vergleich zustimmen?

Die Entscheidung liegt beim Versicherer im Rahmen der Deckung. Bedenken sollten Sie frühzeitig und dokumentiert vorbringen.

Was gilt für nicht gedeckte Forderungsteile?

Insoweit besteht keine Prozessführungsbefugnis; diesen Teil führen und finanzieren Sie selbst.

Werden meine Interessen berücksichtigt?

Der Versicherer hat berechtigte Belange des Versicherungsnehmers einzubeziehen — Sie sollten sie allerdings auch benennen.

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