Abwehrkosten

  • Juni 23, 2025

Definition

Abwehrkosten sind die Kosten, die entstehen, wenn ein Versicherer im Rahmen einer Haftpflichtversicherung unberechtigte oder überhöhte Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer abwehrt. Dazu zählen insbesondere Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- und Sachverständigenkosten sowie Zeugenauslagen und Reisekosten.


Erklärung / Hintergrund

In der Haftpflichtversicherung übernimmt der Versicherer nicht nur die Zahlung berechtigter Schadensersatzansprüche, sondern auch die Abwehr unberechtigter Forderungen. Dieses Prinzip nennt man auch passiven Rechtsschutz.

Abwehrkosten sind daher ein wesentlicher Bestandteil jeder Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure. Sie entstehen typischerweise, wenn ein Bauherr, Nachbar oder Dritter Schadensersatz geltend macht, der sich später als unbegründet herausstellt. Der Versicherer prüft auf eigene Kosten die Ansprüche und übernimmt die rechtliche Auseinandersetzung.

Ein Vorteil: Die Abwehrkosten werden in der Regel zusätzlich zur vereinbarten Deckungssumme übernommen – solange diese nicht durch Schadenszahlungen vollständig ausgeschöpft ist. Damit ist gewährleistet, dass die Mittel für den eigentlichen Schadensersatz nicht durch Prozesskosten aufgezehrt werden.

Allerdings gibt es Einschränkungen: Vor allem bei Gerichtsverfahren in den USA oder Kanada sind Abwehrkosten meist auf die Deckungssumme begrenzt.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure sind Abwehrkosten von hoher praktischer Bedeutung, da sie im Berufsalltag schnell mit Schadensforderungen konfrontiert werden – oft auch unbegründet. Ohne Versicherung müsste das Büro sämtliche Verteidigungskosten selbst tragen, was insbesondere bei komplexen Bauschäden schnell existenzbedrohend werden kann.

Die Übernahme von Abwehrkosten sorgt dafür, dass Fachplaner sich auf ihre Projekte konzentrieren können, während der Versicherer die rechtliche Auseinandersetzung führt.


Praxisbeispiel

Ein Bauherr macht geltend, dass ein Planungsfehler des Architekten zu Mehrkosten von 200.000 € geführt habe. Der Architekt bestreitet dies, da die Mehrkosten aus Änderungen des Bauherrn resultierten.
Der Versicherer schaltet einen Fachanwalt ein, deckt die Kosten für Gutachten und führt das Gerichtsverfahren. Am Ende wird die Klage abgewiesen. Die gesamten Abwehrkosten in Höhe von 30.000 € trägt die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten.


FAQ

Was genau decken Abwehrkosten ab?

Alle Kosten für die Abwehr unberechtigter Forderungen: Anwalts- und Gerichtskosten, Gutachten, Zeugen, Sachverständige sowie Nebenkosten wie Reisekosten.

Werden Abwehrkosten zusätzlich zur Deckungssumme übernommen?

Ja, in der Regel zusätzlich – es sei denn, der Schaden überschreitet die Versicherungssumme. Dann werden die Abwehrkosten nur anteilig übernommen.

Gilt die Übernahme der Abwehrkosten weltweit?

Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen. Insbesondere bei Verfahren in den USA und Kanada können Abwehrkosten auf die vereinbarte Deckungssumme begrenzt sein.

Warum ist das für Architekten wichtig?

Weil Architekten und Ingenieure häufig mit Schadensvorwürfen konfrontiert werden, die nicht auf ihre Leistung zurückzuführen sind. Abwehrkosten schützen sie vor hohen Prozesskosten.


Verwandte Begriffe

  • [Passiver Rechtsschutz]
  • [Deckung]
  • [Berufshaftpflichtversicherung]
  • [Verstoßprinzip]
  • [Sachschäden]

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