Ein Sicherheitsingenieur ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Unternehmen und Bauherren in allen Fragen des Arbeitsschutzes berät. Seine Aufgaben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt.
Der Sicherheitsingenieur ist ein besonders qualifizierter Experte im Bereich Arbeitssicherheit. Er verfügt in der Regel über ein technisches Hochschulstudium (z. B. Bauingenieurwesen, Maschinenbau) und eine zusätzliche Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Seine Aufgaben nach dem ASiG:
Im Bauwesen ist der Sicherheitsingenieur vor allem in größeren Unternehmen und auf komplexen Baustellen gefragt. Er arbeitet eng mit dem SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) zusammen, dessen Tätigkeit projektbezogen nach der Baustellenverordnung geregelt ist.
Abgrenzung:
Synonyme: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Safety Engineer, Arbeitssicherheitsingenieur.
Für Architekten und Ingenieure ist der Sicherheitsingenieur insbesondere bei größeren Projekten relevant: Bauherren und Arbeitgeber sind verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen (§ 3 ArbSchG, § 5 ASiG). Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen.
Im Versicherungsfall – etwa bei Arbeitsunfällen – prüfen Behörden und Gerichte, ob ein Sicherheitsingenieur eingesetzt wurde und ob seine Empfehlungen umgesetzt wurden. Fehlende Sicherheitsmaßnahmen können zu Bußgeldern, Haftungsansprüchen und Regressforderungen führen.
Ein Bauunternehmen beschäftigt dauerhaft über 100 Mitarbeiter. Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, wird ein Sicherheitsingenieur bestellt. Er analysiert die Gefährdungen auf den Baustellen, erstellt Sicherheitskonzepte und führt regelmäßige Unterweisungen durch. Bei einer Baustellenbegehung weist er frühzeitig auf eine ungesicherte Baugrube hin und verhindert damit einen schweren Unfall.
Nein. Pflicht ist es jedoch, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen – das kann ein Sicherheitsingenieur sein, muss es aber nicht.
Ein abgeschlossenes technisches Studium und eine zusätzliche Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Immer der Arbeitgeber. Der Sicherheitsingenieur berät und unterstützt, er entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Verantwortung.
Der Sicherheitsingenieur arbeitet dauerhaft im Unternehmen, der SiGeKo projektbezogen für eine konkrete Baustelle.
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