Bauversicherungsmakler Glossar

Subunternehmer

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Sep 2, 2025, 4:26:33 PM

Definition

Subunternehmer sind selbständige Unternehmen oder Planungsbüros, die von einem Auftragnehmer beauftragt werden, Teile der geschuldeten Leistung zu erbringen — ohne eigenen Vertrag mit dem Bauherrn.

Erklärung / Hintergrund

Die Konstellation ist im Bauwesen die Regel: Der Bauherr hat einen Vertragspartner, dieser bedient sich weiterer Unternehmen. Für die Haftung entsteht daraus eine klare Zweiteilung.

Die Vertragsketten

  • Bauherr — Auftragnehmer: Hier bestehen die Ansprüche des Bauherrn.
  • Auftragnehmer — Subunternehmer: Hier bestehen die Ansprüche des Auftragnehmers gegen seinen Sub.

Der Bauherr hat gegen den Subunternehmer keinen vertraglichen Anspruch. Er hält sich an seinen Vertragspartner — und dieser haftet für den Sub als Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB, ohne Entlastungsmöglichkeit.

Der deliktische Weg bleibt offen

Verletzt der Subunternehmer absolute Rechte — Eigentum, Gesundheit —, kann der Bauherr ihn unmittelbar aus § 823 BGB in Anspruch nehmen. Reine Vermögensschäden sind auf diesem Weg allerdings nicht ersatzfähig.

Im Planungsbereich

Beauftragt ein Architekturbüro Fachplanungen im eigenen Namen weiter, sind diese Büros Subunternehmer. Der Unterschied zum Fall, in dem der Bauherr direkt beauftragt, ist erheblich: Nur im ersten Fall haften Sie für deren Fehler.

Synonyme: Nachunternehmer, Subplaner.

Praxisrelevanz

Für Ihr Büro läuft alles auf eine Frage hinaus: Ist der Regress werthaltig? Sie haften dem Bauherrn gegenüber in voller Höhe und holen sich den Betrag anschließend beim Subunternehmer — sofern dort etwas zu holen ist.

Vier Punkte:

  • Versicherungsnachweis vor Beauftragung. Summe, versicherte Tätigkeit und Laufzeit — nicht nur die Existenz einer Police.
  • Nachhaftung mitdenken. Ein Subplaner, der drei Jahre später seinen Betrieb aufgibt, muss für den Verstoß aus Ihrem gemeinsamen Projekt noch einstehen können.
  • Leistungsgrenzen schriftlich. Bei Schnittstellen zwischen Fachplanungen entscheidet die Abgrenzung über die Regressquote.
  • Koordination bleibt bei Ihnen. Der Schnittstellenfehler ist Ihr eigener — dafür gibt es keinen Regress.

Ansprüche aus der Beauftragung von Subunternehmern gehören dem Grunde nach zum Schutzbereich Ihrer Berufshaftpflichtversicherung; ob und in welchem Umfang Deckung besteht, richtet sich nach dem Bedingungswerk.

Praxisbeispiel

Ein Architekturbüro übernimmt die Generalplanung für ein Schulgebäude und beauftragt die technische Gebäudeausrüstung an ein Fachbüro weiter. Die Lüftungsplanung ist fehlerhaft; die Nachrüstung kostet 340.000 Euro.

Der Bauherr hält sich an das Architekturbüro — sein einziger Vertragspartner. Dieses haftet für das Fachbüro als Erfüllungsgehilfen und muss anschließend Regress nehmen. Deckt dessen Berufshaftpflicht den Betrag nicht ab, bleibt die Differenz beim Generalplaner. Bei Generalplanungsaufträgen summiert sich dieses Risiko über alle Fachplanungen — ein Grund, die Versicherungsnachweise dort besonders sorgfältig zu prüfen.

FAQ

Haftet der Bauherr gegenüber dem Subunternehmer?

Zwischen beiden besteht kein Vertrag. Der Bauherr hält sich an seinen Vertragspartner.

Kann der Bauherr den Sub direkt in Anspruch nehmen?

Nur deliktisch, wenn absolute Rechte verletzt sind. Reine Vermögensschäden sind auf diesem Weg nicht ersatzfähig.

Hafte ich für Fehler meines Subplaners?

Ja, gegenüber dem Bauherrn nach § 278 BGB — ohne Entlastungsmöglichkeit.

Was prüfe ich vor der Beauftragung?

Aktueller Versicherungsnachweis mit Summe und versicherter Tätigkeit sowie eine schriftliche Leistungsabgrenzung.

Was gilt bei Generalplanung?

Dort bündelt sich das Risiko: Sie haften für alle Fachplanungen. Die Prüfung der Subverträge ist entsprechend wichtiger.

Verwandte Begriffe