Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH, die bereits mit einem Stammkapital ab einem Euro gegründet werden kann. Sie unterliegt der Pflicht, einen Teil des Jahresüberschusses zurückzulegen, bis das GmbH-Stammkapital erreicht ist.
Die UG wurde als Einstiegsform geschaffen — für Gründungen, bei denen das Stammkapital einer GmbH nicht aufgebracht werden kann. Rechtlich ist sie eine GmbH: dieselbe Struktur, dieselbe Haftungsbeschränkung, dieselben Pflichten für Geschäftsführer.
Die Besonderheiten
Synonyme: Mini-GmbH, 1-Euro-GmbH, UG.
Für Planungsbüros hat die UG eine Schwäche, die gerade im Bauwesen durchschlägt: Die Haftungsbeschränkung ist nur so viel wert wie das Vermögen dahinter.
Bei einer UG mit wenigen tausend Euro Kapital bedeutet das: Übersteigt ein Schaden die Versicherungssumme, geht der Bauherr für den Rest praktisch leer aus. Für die Gesellschafter ist das ein Vorteil — für die Marktposition der Gesellschaft nicht.
Drei Punkte:
Wie bei jeder Kapitalgesellschaft bleibt die deliktische Haftung des handelnden Planers bestehen — die Mitversicherung der handelnden Personen in Ihrer Berufshaftpflichtversicherung ist deshalb auch hier entscheidend.
Ein junges Ingenieurbüro gründet als UG mit 2.500 Euro Stammkapital und schließt eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1 Mio. Euro Versicherungssumme ab. Aus einem Planungsfehler entsteht ein Schaden von 1,4 Mio. Euro.
Die Versicherung leistet bis zur Summe. Für die verbleibenden 400.000 Euro haftet das Gesellschaftsvermögen — praktisch also die 2.500 Euro. Der Bauherr erhält den Rest nicht, und die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Die Gesellschafter sind geschützt, das Büro aber wirtschaftlich am Ende. Bei dieser Rechtsform ist eine großzügig bemessene Versicherungssumme deshalb kein Luxus, sondern die einzige tragende Linie.
Das geringere Mindestkapital und die Pflicht, Rücklagen zu bilden, bis das GmbH-Stammkapital erreicht ist. Rechtlich ist sie eine GmbH.
Ein Viertel des Jahresüberschusses ist zurückzulegen. Ist das Stammkapital erreicht, kann in eine GmbH umgefirmiert werden.
Als Einstieg möglich, wenn die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das dünne Kapitalpolster ist bei größeren Projekten allerdings ein Nachteil.
Vor vertraglichen Ansprüchen ja. Deliktische Haftung und Organhaftung bleiben unberührt — wie bei jeder GmbH.
Ja. „Haftungsbeschränkt" ist zwingend zu führen und macht die Kapitalausstattung für Geschäftspartner erkennbar.