BAG (Berufsausübungsgemeinschaft)

Definition

Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist der Zusammenschluss von Freiberuflern – etwa Architekten oder Ingenieuren – zur gemeinsamen Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit unter gemeinsamer Verantwortung und auf gemeinsame Rechnung.


Erklärung / Hintergrund

Die Berufsausübungsgemeinschaft ist eine besondere Form der Kooperation zwischen Angehörigen freier Berufe. Sie ist rechtlich in der Regel als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder als Partnerschaftsgesellschaft (PartG / PartGmbB) organisiert.

Wesentliche Merkmale:

  • Gemeinsame Berufsausübung: Die Mitglieder arbeiten unter einem einheitlichen Namen und nach außen wie ein gemeinsames Büro.
  • Gemeinsame Haftung: Grundsätzlich haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen – außer es liegt eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) vor.
  • Einheitliche Abrechnung: Honorareinnahmen und Betriebsausgaben laufen über die Gesellschaft.
  • Berufsrechtliche Grundlage: Zulässig nur, wenn alle Mitglieder Angehörige desselben oder verwandter freier Berufe sind (z. B. Architekt + Bauingenieur).
  • Abgrenzung zu anderen Modellen:
    • Bürogemeinschaft: gemeinsame Nutzung von Infrastruktur, aber getrennte Haftung und Abrechnung.
    • Arbeitsgemeinschaft (ARGE): projektbezogene Kooperation ohne dauerhafte Gesellschaft.

Synonyme: Sozietät, Partnerschaftsgesellschaft (je nach Rechtsform).


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure bietet die Berufsausübungsgemeinschaft Vorteile wie gemeinsame Ressourcen, höhere Marktpräsenz und geteilte Verantwortung. Allerdings bringt sie auch erhebliche Haftungsfragen mit sich:

  • Gesamtschuldnerische Haftung: Jeder Partner haftet für Fehler des anderen, sofern keine PartGmbB besteht.
  • Versicherungsschutz: Eine gemeinsame Berufshaftpflichtversicherung für die BAG ist zwingend erforderlich, da Einzelpolicen nicht ausreichen würden.
  • Vertragliche Klarheit: Gesellschaftsvertrag, Regelungen zur Gewinnverteilung, Nachfolge und Haftungsbegrenzung sind essenziell.

Praxisbeispiel

Zwei Architekten gründen eine Berufsausübungsgemeinschaft in Form einer GbR. Einer der Partner begeht einen Planungsfehler, durch den dem Bauherrn ein Schaden von 500.000 € entsteht. Da beide gesamtschuldnerisch haften, kann der Bauherr den gesamten Betrag von beiden verlangen. Die gemeinsame Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung.


FAQ

Ist eine Berufsausübungsgemeinschaft dasselbe wie eine Bürogemeinschaft?

Nein. In der BAG arbeiten die Partner auf gemeinsame Rechnung und haften gemeinsam. In der Bürogemeinschaft bleibt jeder eigenständig.

Welche Rechtsformen sind möglich?

Häufig: GbR, PartG oder PartGmbB. Seltener: GmbH oder Partnerschaft mit Kapitalgesellschaft.

Braucht eine BAG eine eigene Berufshaftpflichtversicherung?

Ja. Da die Haftung gemeinsam erfolgt, muss auch eine einheitliche Police bestehen, die alle Partner abdeckt.

Können unterschiedliche Berufsgruppen eine BAG bilden?

Ja, wenn es sich um verwandte freie Berufe handelt, z. B. Architekten und Bauingenieure.

Was ist der Vorteil einer PartGmbB gegenüber einer GbR?

Die Haftung für Berufsfehler ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die persönliche Haftung entfällt.


Verwandte Begriffe

  • [Bürogemeinschaft]
  • [Arbeitsgemeinschaft (ARGE)]
  • [Partnerschaftsgesellschaft]
  • [PartGmbB – Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung]
  • Berufshaftpflichtversicherung

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