Gesetzliche Vertreter

Definition

Gesetzliche Vertreter sind Personen, die kraft Gesetzes für andere handeln dürfen oder müssen, weil diese selbst nicht oder nicht voll handlungsfähig sind.


Erklärung / Hintergrund

Das deutsche Zivilrecht sieht in verschiedenen Situationen gesetzliche Vertretung vor. Ein gesetzlicher Vertreter tritt stellvertretend für den Vertretenen auf und kann für ihn rechtsverbindliche Erklärungen abgeben.

Typische Beispiele:

  • Eltern als Vertreter für ihre minderjährigen Kinder (§§ 1626 ff. BGB).
  • Vormund oder Betreuer für geschäftsunfähige oder eingeschränkt geschäftsfähige Personen.
  • Organe juristischer Personen wie Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG.

Für Architekten- und Ingenieurbüros ist besonders relevant, dass auch juristische Personen (z. B. GmbH, PartG mbB) nur durch ihre gesetzlichen Vertreter handeln können.

Abgrenzung:

  • Gesetzlicher Vertreter → Vertretung kraft Gesetzes.
  • Bevollmächtigter → Vertretung durch erteilte Vollmacht.
  • Organvertreter → Vertretung juristischer Personen (z. B. Geschäftsführer, Vorstand).

Synonyme: Vertretungsorgan, Organvertreter, gesetzlicher Stellvertreter.


Praxisrelevanz

Für die Berufshaftpflichtversicherung ist entscheidend, dass auch die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens (z. B. Geschäftsführer einer GmbH) in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind.

Haftungsrisiken:

  • Geschäftsführer haften neben der Gesellschaft auch persönlich für Pflichtverletzungen.
  • Fehler eines gesetzlichen Vertreters werden der Gesellschaft zugerechnet.
  • Versicherungstechnisch muss klar geregelt sein, dass die Haftung der gesetzlichen Vertreter von der Berufshaftpflicht umfasst wird.

Praxisbeispiel

Eine Architekten-GmbH wird von ihrem Geschäftsführer vertreten. Er gibt im Namen der Gesellschaft Planungsunterlagen frei, die erhebliche Fehler enthalten. Der Bauherr nimmt die GmbH in Anspruch. Da der Geschäftsführer gesetzlicher Vertreter ist, wird sein Handeln der Gesellschaft zugerechnet. Der Schaden wird über die Berufshaftpflichtversicherung der GmbH reguliert.


FAQ

Wer gilt als gesetzlicher Vertreter?

Personen, die nach Gesetz für andere handeln dürfen oder müssen, z. B. Eltern, Vormund oder Geschäftsführer einer GmbH.

Sind gesetzliche Vertreter in der Berufshaftpflicht mitversichert?

Ja, moderne Policen schließen das Handeln gesetzlicher Vertreter mit ein.

Haften gesetzliche Vertreter auch persönlich?

Ja, insbesondere Geschäftsführer können neben der Gesellschaft auch persönlich haftbar gemacht werden.

Warum ist das für Architektenbüros relevant?

Weil die Wahl der Rechtsform (z. B. GmbH, PartG mbB) bedeutet, dass Verträge nur durch gesetzliche Vertreter abgeschlossen werden können – deren Handeln muss abgesichert sein.


Verwandte Begriffe

  • GmbH
  • PartG mbB
  • Geschäftsführer
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Haftung

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