Der Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers auslöst. Was genau dieses Ereignis ist, bestimmt nicht das Gesetz, sondern das Bedingungswerk.
Der Begriff klingt selbstverständlich, ist es aber nicht. Zwischen einem Planungsfehler und der Forderung des Bauherrn können Jahre liegen — und in dieser Zeit kann sich der Versicherer, die Versicherungssumme oder der Deckungsumfang geändert haben. Welcher Vertrag einsteht, entscheidet die Definition des Versicherungsfalls.
Die vier gebräuchlichen Anknüpfungen
Warum der Zeitpunkt so umkämpft ist
Die Beweislast für die Voraussetzungen des Versicherungsfalls — und damit auch für seinen Zeitpunkt — trägt der Versicherungsnehmer. Gerade bei Planungsleistungen lässt sich oft nicht eindeutig festlegen, wann ein Fehler „gesetzt" wurde: beim ersten Entwurf, bei der Ausführungsplanung oder in dem Moment, in dem er nicht mehr korrigiert wurde.
Synonyme: Deckungsfall, Eintritt des Versicherungsfalls.
Für Ihr Büro wird das Thema beim Versichererwechsel praktisch — und dort entsteht eine Konstellation, die viele nicht auf dem Schirm haben.
Liegt der Verstoßzeitpunkt im Grenzbereich zwischen altem und neuem Vertrag, kann der Vorversicherer argumentieren, der Fehler sei später unterlaufen, und der neue Versicherer, er sei früher passiert. Beide könnten die Deckung mit Hinweis auf den ungeklärten Zeitpunkt ablehnen — obwohl durchgehend Versicherungsschutz bestand, nur eben nicht beim selben Versicherer. Die Beweislast liegt dabei bei Ihnen.
Drei praktische Folgerungen:
Welches Prinzip Ihre Berufshaftpflichtversicherung zugrunde legt, steht im Bedingungswerk — es ist eine der ersten Fragen, die ein Vergleich beantworten sollte.
Ein Architekturbüro wechselt zum 1. Januar den Versicherer. Die Entwurfsplanung eines Projekts entstand im Vorjahr, die Ausführungsplanung im neuen Jahr. Drei Jahre später zeigt sich ein Abdichtungsschaden, dessen Ursache in der Detailplanung liegt.
Nun kommt es darauf an, wann der Fehler entstanden ist — im Entwurf oder erst in der Ausführungsplanung. Datierte Planstände und Freigabevermerke können die Frage klären. Fehlen sie, droht die Situation, dass beide Versicherer auf den jeweils anderen verweisen, während das Büro die Beweislast trägt.
Das im Vertrag definierte Ereignis, das die Leistungspflicht auslöst. Welches Ereignis das ist, bestimmt das Bedingungswerk.
Für Planungsbüros ist das Verstoßprinzip verbreitet — maßgeblich ist der Zeitpunkt der Pflichtverletzung. Prüfen sollten Sie es dennoch im eigenen Vertrag.
Der Versicherungsnehmer. Er trägt die Beweislast für die Voraussetzungen des Versicherungsfalls.
Nach einem Versichererwechsel kann jeder Versicherer auf den anderen verweisen. Einzelne Bedingungswerke sehen Regelungen für diesen Fall vor.
Weil es darüber entscheidet, welcher Vertrag mit welchen Summen und welchem Deckungsumfang für einen Schaden einsteht.