Das Verstoßprinzip bestimmt, dass der Versicherungsfall mit der Pflichtverletzung eintritt. Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist damit der Zeitpunkt des Fehlers — nicht der des Schadens und nicht der der Anspruchserhebung.
Für Planungsleistungen ist diese Anknüpfung sachgerecht: Der Fehler entsteht am Schreibtisch, seine Folgen zeigen sich am Bauwerk — oft Jahre später. Das Verstoßprinzip ordnet den Fall dem Vertrag zu, der galt, als die Leistung erbracht wurde.
Was daraus folgt
Wann genau ist der Verstoß begangen?
Das ist die praktisch schwierigste Frage. Bei einem fehlerhaften Detail kommen mehrere Zeitpunkte in Betracht: die erste zeichnerische Umsetzung, die Übernahme in die Ausführungsplanung oder der Moment, in dem der Fehler bei einer Prüfung hätte auffallen müssen. Die Beweislast dafür trägt der Versicherungsnehmer.
Abgrenzung
Synonyme: Verstoßtheorie, Anknüpfung an die Pflichtverletzung.
Für Ihr Büro hat das Verstoßprinzip drei konkrete Folgen:
Ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung dem Verstoßprinzip folgt und wie sie mit ungeklärten Verstoßzeitpunkten umgeht, ergibt sich aus dem Bedingungswerk. Einzelne Konzepte sehen vor, dass der aktuelle Versicherer zunächst in die Regulierung eintritt und die Zuordnung anschließend geklärt wird — verbreitet ist das nicht.
Ein Ingenieurbüro erstellt 2015 eine Tragwerksplanung mit einem Berechnungsfehler. Das Gebäude wird 2017 fertiggestellt, 2024 zeigen sich Risse.
Nach dem Verstoßprinzip ist der Versicherungsfall 2015 eingetreten. Maßgeblich sind die damaligen Bedingungen und Versicherungssummen — auch wenn das Büro seither erhöht hat. Voraussetzung für den Schutz ist außerdem, dass der Vertrag von 2015 eine Nachhaftung vorsieht, die 2024 noch läuft, oder dass ein Nachfolgevertrag über eine Spätschadenklausel einspringt.
Dass der Versicherungsfall mit der Pflichtverletzung eintritt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Fehlers.
Für bereits begangene Verstöße nicht. Es gelten die Konditionen zum Verstoßzeitpunkt.
Die Beweislast liegt beim Versicherungsnehmer. Datierte Planstände und Protokolle sind deshalb wertvoll.
Weil sich Verstöße oft erst Jahre später auswirken. Ohne ausreichende Nachhaftung endet der Schutz vor der Haftung.
Dafür kommt eine Rückwärtsversicherung in Betracht, sofern der Verstoß bei Vertragsschluss nicht bekannt war.