Der Vertrags- und Honorarrechtsschutz ist eine Form des Rechtsschutzes, die Architekten und Ingenieure bei Streitigkeiten aus Werk- und Honorarverträgen unterstützt, indem sie die Kosten für Anwälte, Gerichte und Gutachter übernimmt.
Rechtsschutzversicherungen sind modular aufgebaut. Der Vertrags- und Honorarrechtsschutz ist dabei eine besondere Erweiterung, die speziell für Freiberufler im Bauwesen wichtig ist.
Er umfasst:
Typische Einsatzfelder:
Besonderheiten:
Abgrenzung:
Synonyme: Werkvertragsrechtsschutz, HOAI-Rechtsschutz, Spezialrechtsschutz für Architekten und Ingenieure.
Für Architekten und Ingenieure ist der Vertrags- und Honorarrechtsschutz ein wichtiger Zusatz, da Konflikte über Leistungen, Vergütungen und Nachträge zum Alltag gehören. Ohne Rechtsschutz tragen sie das volle Kostenrisiko für anwaltliche Beratung, gerichtliche Verfahren oder Gutachten. Mit einem solchen Baustein können sie ihre Ansprüche effizienter durchsetzen und sich gegen unberechtigte Forderungen verteidigen.
Ein Architekturbüro klagt gegen einen Bauherrn, der 80.000 Euro des vereinbarten Honorars nicht zahlt, weil er die Leistungen als mangelhaft bezeichnet. Das Verfahren zieht sich über zwei Instanzen und verursacht Gerichts- und Anwaltskosten von mehr als 25.000 Euro. Dank des Vertrags- und Honorarrechtsschutzes übernimmt die Versicherung die Kosten des Rechtsstreits – unabhängig davon, ob der Architekt am Ende obsiegt oder unterliegt.
Nein, er muss speziell vereinbart werden. Standard-Policen decken solche Streitigkeiten nicht.
Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige und Zeugen sowie ggf. gegnerische Anwaltskosten bei Prozessverlust.
Nein. Er trägt nur die Prozesskosten, nicht die Forderungssumme.
Ja. Meist gilt eine Wartezeit von 3 Monaten nach Vertragsbeginn, bevor der Schutz greift.
Ja, insbesondere für kleinere Büros, die sich hohe Prozesskosten nicht leisten können, ist er ein wichtiges Sicherheitsnetz.
👉 Wenn Du wissen möchtest, ob ein Vertrags- und Honorarrechtsschutz Deine beruflichen Risiken optimal ergänzt, beraten wir Dich gerne.