Der Vertrags- und Honorarrechtsschutz ist ein Baustein der Rechtsschutzversicherung, der die Kosten der Rechtsverfolgung bei Streitigkeiten aus Verträgen übernimmt — insbesondere bei der Durchsetzung eigener Honorarforderungen.
Er ist das Gegenstück zum passiven Rechtsschutz der Haftpflichtversicherung. Beide zusammen decken die beiden Richtungen ab, in denen ein Planungsbüro in eine Auseinandersetzung geraten kann.
Die Aufteilung
Was typischerweise erfasst ist
Typische Einschränkungen
Synonyme: Firmen-Vertragsrechtsschutz, gewerblicher Vertragsrechtsschutz.
Für Ihr Büro schließt dieser Baustein eine Lücke, die im Alltag häufiger auftritt als der Haftungsfall selbst: nicht gezahltes Honorar.
Drei Punkte:
Ein Hinweis zur Einordnung: Der Vertrags- und Honorarrechtsschutz ist keine Haftpflichtversicherung und ersetzt sie nicht. Er sichert das Kostenrisiko der Rechtsverfolgung ab, nicht die Haftung selbst.
Ein Architekturbüro hat 38.000 Euro Honorar offen. Der Bauherr verweigert die Zahlung mit dem Hinweis auf angebliche Planungsmängel.
Mit Vertrags- und Honorarrechtsschutz übernimmt der Rechtsschutzversicherer nach Deckungszusage die Kosten der Honorarklage. Erhebt der Bauherr Widerklage auf Schadensersatz, greift für deren Abwehr die Berufshaftpflichtversicherung. Ohne den Rechtsschutzbaustein trägt das Büro das gesamte Kostenrisiko der eigenen Klage — bei diesem Streitwert schnell ein fünfstelliger Betrag, wenn zwei Instanzen und ein Gutachten hinzukommen.
Die Kosten der Rechtsverfolgung bei Vertragsstreitigkeiten, insbesondere bei der Durchsetzung eigener Honorarforderungen.
Nein. Die Berufshaftpflicht schützt nur gegen Ansprüche, die gegen Sie erhoben werden.
Um zu verhindern, dass ein bereits bestehender Streit nachträglich versichert wird. Deshalb ist ein rechtzeitiger Abschluss entscheidend.
Die Bestätigung des Rechtsschutzversicherers, die Kosten zu übernehmen. Sie setzt hinreichende Erfolgsaussichten voraus.
Für die Abwehr der gegen Sie gerichteten Ansprüche ist die Berufshaftpflichtversicherung zuständig — beide Verträge greifen nebeneinander.