Definition
Der Vertrags- und Honorarrechtsschutz ist eine Form des Rechtsschutzes, die Architekten und Ingenieure bei Streitigkeiten aus Werk- und Honorarverträgen unterstützt, indem sie die Kosten für Anwälte, Gerichte und Gutachter übernimmt.
Erklärung / Hintergrund
Rechtsschutzversicherungen sind modular aufgebaut. Der Vertrags- und Honorarrechtsschutz ist dabei eine besondere Erweiterung, die speziell für Freiberufler im Bauwesen wichtig ist.
Er umfasst:
- Vertragsrechtsschutz: Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit Bauherren, Auftraggebern, Nachunternehmern oder Lieferanten aus Werkverträgen.
- Honorarrechtsschutz: Unterstützung bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen, z. B. wenn Bauherren Rechnungen kürzen oder Zahlungen verweigern.
Typische Einsatzfelder:
- Bauherr zahlt das vereinbarte Architektenhonorar nicht.
- Streit über die Auslegung der HOAI-Regelungen.
- Nachtragsforderungen werden bestritten.
- Bauunternehmen stellt fehlerhafte Leistungen in Rechnung.
Besonderheiten:
- Viele klassische Rechtsschutzversicherungen schließen Vertrags- und Honorarstreitigkeiten aus, da sie hohe Risiken bergen.
- Für Architekten und Ingenieure gibt es jedoch spezialisierte Konzepte, die diesen Baustein ausdrücklich einschließen.
- Der Rechtsschutz übernimmt Kostenrisiken, nicht aber die eigentliche Forderung (kein Ausfallschutz).
Abgrenzung:
- Allgemeiner Berufsrechtsschutz: umfasst Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht, aber keine Vertragsstreitigkeiten.
- Vertrags- und Honorarrechtsschutz: erweitert speziell um Bau- und Honorarfragen.
- Inkasso: ersetzt nicht die rechtliche Auseinandersetzung über die Berechtigung einer Forderung.
Synonyme: Werkvertragsrechtsschutz, HOAI-Rechtsschutz, Spezialrechtsschutz für Architekten und Ingenieure.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist der Vertrags- und Honorarrechtsschutz ein wichtiger Zusatz, da Konflikte über Leistungen, Vergütungen und Nachträge zum Alltag gehören. Ohne Rechtsschutz tragen sie das volle Kostenrisiko für anwaltliche Beratung, gerichtliche Verfahren oder Gutachten. Mit einem solchen Baustein können sie ihre Ansprüche effizienter durchsetzen und sich gegen unberechtigte Forderungen verteidigen.
Praxisbeispiel
Ein Architekturbüro klagt gegen einen Bauherrn, der 80.000 Euro des vereinbarten Honorars nicht zahlt, weil er die Leistungen als mangelhaft bezeichnet. Das Verfahren zieht sich über zwei Instanzen und verursacht Gerichts- und Anwaltskosten von mehr als 25.000 Euro. Dank des Vertrags- und Honorarrechtsschutzes übernimmt die Versicherung die Kosten des Rechtsstreits – unabhängig davon, ob der Architekt am Ende obsiegt oder unterliegt.
FAQ
Ist Vertrags- und Honorarrechtsschutz automatisch in jeder Rechtsschutzversicherung enthalten?
Nein, er muss speziell vereinbart werden. Standard-Policen decken solche Streitigkeiten nicht.
Welche Kosten übernimmt der Rechtsschutz?
Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige und Zeugen sowie ggf. gegnerische Anwaltskosten bei Prozessverlust.
Übernimmt der Rechtsschutz auch das Honorar selbst?
Nein. Er trägt nur die Prozesskosten, nicht die Forderungssumme.
Gibt es Wartezeiten?
Ja. Meist gilt eine Wartezeit von 3 Monaten nach Vertragsbeginn, bevor der Schutz greift.
Ist dieser Baustein für jedes Büro sinnvoll?
Ja, insbesondere für kleinere Büros, die sich hohe Prozesskosten nicht leisten können, ist er ein wichtiges Sicherheitsnetz.
Verwandte Begriffe
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