Die Kosten der D&O-Versicherung sind der Beitrag, den ein Unternehmen für den Versicherungsschutz seiner Organe zahlt. Ihre Höhe hängt vor allem von Branche, Größe, Finanzlage und Schadenhistorie des Unternehmens sowie von Deckungssumme, Selbstbehalt und gewählten Bausteinen ab.
Für die D&O gibt es keinen Einheitspreis. Der Versicherer schätzt ein, wie wahrscheinlich und wie teuer ein Anspruch gegen die Organe werden kann, und bemisst danach den Beitrag. Grundlage ist der Fragebogen, in dem das Unternehmen seine Kennzahlen und bekannte Risiken angibt. Die wichtigsten Prämienfaktoren:
Wird eine hohe Deckungssumme benötigt, verteilt sich das Risiko oft auf mehrere Verträge. Über einer Grunddeckung liegt dann eine Exzedentenversicherung, die erst leistet, wenn die erste Summe verbraucht ist. Wie stark sich Angebote im Preis unterscheiden, hängt auch vom Markt ab, also davon, welche Versicherer und Assekuradeure das Risiko zeichnen und wie sie es bewerten (D&O-Versicherer und Anbieter).
Auf die Nettoprämie kommt die Versicherungsteuer. Sie beträgt für die D&O 19 Prozent des Beitrags (§ 6 Abs. 1 VersStG). Die Unternehmens-D&O zahlt die Gesellschaft, und für sie ist der Beitrag Betriebsausgabe. Für den Geschäftsführer ist er nach der Verwaltungspraxis regelmäßig kein Arbeitslohn, wenn der Vertrag im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse abgeschlossen wird (Ist die D&O-Prämie ein geldwerter Vorteil?).
Abgrenzung:
Synonyme: D&O-Prämie, Beitrag zur D&O-Versicherung.
Füllen Sie den Fragebogen vollständig und sorgfältig aus, denn falsche Angaben gefährden später den Schutz. Vergleichen Sie Angebote nicht allein nach dem Beitrag, sondern nach Deckungssumme, Kostenanrechnung, Ausschlüssen und Nachmeldefrist. Fragen Sie nach, ob der Beitrag fest vereinbart ist oder nach einer Umsatzmeldung angepasst wird. Wenn sich Ihre Finanzlage verbessert hat, kann eine Neubewertung sinnvoll sein. Was eine passende D&O-Versicherung für Ihr Unternehmen kostet, lässt sich nur auf Grundlage Ihrer Kennzahlen seriös beantworten.
Ein Ingenieurbüro erhält zwei Angebote mit je einer Million Euro Deckungssumme. Das günstigere rechnet die Abwehrkosten auf die Summe an, das teurere enthält ein eigenes Kostenlimit von 250.000 Euro. Das Büro wählt es. Drei Jahre später fordert die GmbH von ihrem früheren Geschäftsführer 900.000 Euro wegen einer gescheiterten Beteiligung.
Haftungsseite: Ob der Geschäftsführer haftet, entscheidet sich im Haftungsprozess nach § 43 GmbHG.
Deckungsseite: Die Abwehr kostet bis zum Urteil 200.000 Euro. Weil diese Kosten angerechnet werden, stehen für den Schaden nur noch 800.000 Euro zur Verfügung. Verliert der Geschäftsführer, trägt er 100.000 Euro selbst. Beim teureren Angebot wären die Kosten aus dem eigenen Limit bezahlt worden und der Schaden voll gedeckt gewesen.
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Der Beitrag hängt von Branche, Umsatz, Finanzlage und Schadenhistorie des Unternehmens sowie von Deckungssumme und Bausteinen ab. Ein belastbarer Preis entsteht erst auf Grundlage des ausgefüllten Fragebogens.
Vor allem vom Risiko, dass Organe in Anspruch genommen werden, und von der möglichen Schadenhöhe. Größe, Eigenkapital, Auslandsbezug und frühere Schäden des Unternehmens fließen ebenso ein wie die gewünschte Deckungssumme.
Für das Unternehmen ist der Beitrag zur Unternehmens-D&O eine Betriebsausgabe. Schließt ein Geschäftsführer eine persönliche D&O selbst ab, kann er den Beitrag in der Regel als Werbungskosten geltend machen.
Bei der Unternehmens-D&O das Unternehmen, das den Vertrag für seine Organe abschließt. Eine persönliche D&O bezahlt das Organ selbst.
Weil Versicherer Risiken unterschiedlich bewerten und ihre Bedingungen voneinander abweichen. Ein Preisvergleich ist nur aussagekräftig, wenn Leistungen und Ausschlüsse vergleichbar sind.