Definition
Die persönliche Haftung mit dem Privatvermögen trifft Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, wenn sie für eigene Pflichtverletzungen einstehen müssen. Die Haftungsbeschränkung der GmbH oder AG schützt davor nicht. Eine D&O-Versicherung kann dieses Vermögen schützen.
Erklärung / Hintergrund
Viele Geschäftsführer gehen davon aus, dass die GmbH sie vor persönlicher Haftung schützt. Das stimmt nur für die Schulden der Gesellschaft. Den Gläubigern haftet dafür nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Für eigene Pflichtverletzungen haften Organe dagegen persönlich und der Höhe nach unbegrenzt, mit Ersparnissen, Immobilien und künftigem Einkommen.
Die wichtigsten Wege zum Privatvermögen:
- Ansprüche der Gesellschaft: Fehlentscheidungen, mangelhafte Organisation oder Kontrolle, verbotene Auszahlungen an Gesellschafter.
- Krise und Insolvenz: Erstattung von Zahlungen nach Insolvenzreife und Haftung gegenüber Gläubigern bei Insolvenzverschleppung.
- Behörden: Haftung für Steuern und für vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge.
- Persönliche Zusagen: Bürgschaften für Kredite der Gesellschaft, die Banken häufig von Gesellschafter-Geschäftsführern verlangen.
Gesellschafter haften dagegen nur ausnahmsweise persönlich, etwa bei Vermögensvermischung (Durchgriffshaftung) oder bei einem existenzvernichtenden Eingriff, für den sie der Gesellschaft nach § 826 BGB Schadenersatz schulden. Wer beides ist, Gesellschafter und Geschäftsführer, trägt beide Risiken.
Das Privatvermögen lässt sich nur begrenzt schützen. Bei der GmbH können die Gesellschafter die Haftung im Anstellungsvertrag beschränken, allerdings nie für Vorsatz und nicht für Ansprüche, die dem Schutz der Gläubiger dienen. Vermögen kurz vor einer drohenden Inanspruchnahme auf den Ehepartner zu übertragen, hilft nicht zuverlässig, weil unentgeltliche Übertragungen der letzten vier Jahre angefochten werden können (§ 4 AnfG). Der wirksamste Schutz ist eine D&O. Kann oder darf die Gesellschaft ihr Organ nicht freistellen, wehrt der Versicherer den Anspruch unmittelbar für das Organ ab oder befriedigt ihn (Side A).
Abgrenzung:
- Haftung für eigene Pflichtverletzungen vs. Haftung für Schulden der Gesellschaft: Organe haften für ihr eigenes Fehlverhalten. Für Schulden der GmbH haften sie nur ausnahmsweise, etwa aus einer Bürgschaft, beim Handeln vor der Eintragung oder wenn wie bei Steuern eine eigene Pflichtverletzung hinzukommt.
- D&O vs. Bürgschaft: Eine Bürgschaft ist eine freiwillige Einstandspflicht für fremde Schulden. Sie ist kein Haftungsanspruch wegen einer Pflichtverletzung und deshalb nicht über die D&O versichert.
Synonyme: Privathaftung des Geschäftsführers.
Praxisrelevanz
Klären Sie für sich, wo Ihr Privatvermögen tatsächlich gefährdet ist: durch Ihre Organstellung, durch Bürgschaften oder durch Ihre Beteiligung. Lassen Sie sich vor Amtsantritt bestätigen, dass eine D&O mit ausreichender Deckungssumme besteht und Sie als versicherte Person erfasst sind. Prüfen Sie, ob eine Nachmeldefrist Sie nach dem Ausscheiden schützt. Wenn Sie Wert auf eigene Kontrolle legen, kommt zusätzlich eine persönliche Police in Betracht. Welche D&O-Versicherung Ihr Privatvermögen wirksam schützt, hängt von Ihrer Rolle und Ihrem Unternehmen ab.
Praxisbeispiel
Die Gesellschafter-Geschäftsführerin eines Ingenieurbüros hat für einen Betriebsmittelkredit über 200.000 Euro gebürgt. Nach der Insolvenz fordert die Bank die Bürgschaft ein. Zugleich verlangt der Insolvenzverwalter 90.000 Euro für Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.
Haftungsseite: Beide Forderungen richten sich gegen ihr Privatvermögen. Die Bürgschaft beruht auf ihrer eigenen Zusage, die Erstattung auf § 15b InsO.
Deckungsseite: Die Erstattung ist grundsätzlich D&O-versichert, soweit keine Kapitalbeteiligungsklausel greift. Die Bürgschaft ist es nicht, denn sie ist keine Haftung für eine Pflichtverletzung.
FAQ
Haftet ein GmbH-Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen?
Für eigene Pflichtverletzungen ja, und zwar unbeschränkt. Für die normalen Schulden der GmbH haftet er dagegen nicht, solange er keine persönliche Zusage wie eine Bürgschaft abgegeben hat.
Schützt die GmbH den Geschäftsführer vor Haftung?
Nein. Die Haftungsbeschränkung der GmbH schützt die Gesellschafter vor den Schulden der Gesellschaft. Den Geschäftsführer schützt sie nicht vor den Folgen eigener Pflichtverletzungen.
Kann ich mein Privatvermögen auf den Ehepartner übertragen?
Das schützt nicht zuverlässig. Schenkungen innerhalb der letzten vier Jahre können Gläubiger anfechten, und bei einer absehbaren Inanspruchnahme kommen weitere Anfechtungsgründe in Betracht.
Wie schütze ich mein Privatvermögen als Geschäftsführer?
Vor allem durch sorgfältige, dokumentierte Entscheidungen und eine D&O-Versicherung mit ausreichender Deckungssumme. Ergänzend kann der Anstellungsvertrag eine Haftungsbegrenzung und einen Anspruch auf Versicherungsschutz vorsehen.
Haftet auch ein Aufsichtsrat mit seinem Privatvermögen?
Ja, für eigene Pflichtverletzungen bei der Überwachung. Auch für ihn gilt keine gesetzliche Haftungsgrenze. Unentgeltlich tätige Organmitglieder etwa von Vereinen oder Stiftungen haften aber teilweise nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Verwandte Begriffe
- Managerhaftung (Organhaftung) – der Rahmen der persönlichen Haftung von Organen.
- Haftung in der GmbH: Wer haftet wofür? – wie die Haftung in der GmbH verteilt ist.
- Außenhaftung – wann Dritte direkt auf das Privatvermögen zugreifen.
- D&O-Versicherung für Geschäftsführer – der wichtigste Schutz für das Privatvermögen.
- Persönliche D&O – der eigene Vertrag für zusätzlichen Schutz.
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