Definition
Überschreitung bezeichnet im Bau- und Versicherungsrecht das Übersteigen einer vertraglich vereinbarten Grenze, etwa von Baukosten, Fristen oder Deckungssummen. Sie kann haftungs- oder versicherungsrechtliche Folgen auslösen.
Erklärung / Hintergrund
Der Begriff „Überschreitung“ wird in mehreren Zusammenhängen verwendet:
- Kostenüberschreitung: Wenn die tatsächlichen Baukosten die vertraglich vereinbarte Kostenberechnung übersteigen. Architekten haften nach ständiger Rechtsprechung (BGH) für erhebliche und schuldhafte Kostenüberschreitungen, insbesondere bei Verstößen gegen die Pflicht zur Kostenschätzung und Kostenkontrolle.
- Frist- oder Terminüberschreitung: Wenn vereinbarte Bauzeiten oder Planungsfristen nicht eingehalten werden. Folgen können Schadensersatzansprüche wegen Verzug, Vertragsstrafen oder Nutzungsausfall sein.
- Überschreitung der Versicherungssumme: Wenn ein Schaden die vereinbarte Deckung übersteigt. Der Versicherungsnehmer trägt die Differenz selbst.
Die Relevanz für Architekten und Ingenieure:
- Kosten- oder Terminüberschreitungen können zu erheblichen Vermögensschäden beim Bauherrn führen.
- Versicherungstechnisch ist wichtig: Erfüllungsschäden (z. B. Nachbesserungskosten oder reine Mehrkosten durch fehlerhafte Kalkulation) sind nicht gedeckt. Nur daraus resultierende echte Schadensersatzansprüche sind versicherbar.
Abgrenzung:
- Überschreitung: allgemeiner Oberbegriff für Übersteigen einer Grenze.
- Kostenüberschreitung: spezieller Fall im Bauvertragsrecht.
- Verzögerungsschaden: Folge einer Fristüberschreitung.
Synonyme: Kostenüberschreitung, Fristüberschreitung, Budgetüberlauf.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die Kostenüberschreitung am bedeutsamsten:
- Pflicht zur wirtschaftlichen Planung ist Teil des Architektenvertrages.
- Schon bei drohender Überschreitung muss der Bauherr informiert werden.
- Eine unangezeigte Kostenüberschreitung kann zur persönlichen Haftung führen.
Bei Terminüberschreitungen gilt: Planer haften, wenn die Verzögerung auf schuldhafte Pflichtverletzungen zurückzuführen ist (z. B. verspätete Übergabe von Ausführungsplänen).
Praxisbeispiel
Ein Architekt kalkuliert die Baukosten eines Einfamilienhauses mit 600.000 €. Tatsächlich belaufen sich die Kosten auf 750.000 €. Die Mehrkosten entstehen, weil der Architekt die Preise für bestimmte Gewerke fehlerhaft eingeschätzt hat. Der Bauherr fordert den Ersatz der Differenz. Hier liegt eine Kostenüberschreitung vor, für die der Architekt haftet.
FAQ
Wann haftet ein Architekt für Kostenüberschreitungen?
Wenn er schuldhaft falsche oder unvollständige Kostenberechnungen liefert oder den Bauherrn nicht über absehbare Mehrkosten informiert.
Sind Kostenüberschreitungen in der Berufshaftpflicht gedeckt?
Reine Mehrkosten (Erfüllungsschaden) nicht. Folge- oder Drittschäden (z. B. Finanzierungskosten, Nutzungsausfall) können aber gedeckt sein.
Welche Folgen hat eine Terminüberschreitung?
Verzugsfolgen wie Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen (z. B. Mietausfall beim Bauherrn).
Wie können Überschreitungen vermieden werden?
Durch laufende Kostenkontrolle, transparente Kommunikation mit dem Bauherrn und rechtzeitige Anpassung der Planung.
Verwandte Begriffe
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