Das Abwehrkostenzusatzlimit stellt in der D&O-Versicherung zusätzliche Mittel für die Verteidigung bereit — auch dann, wenn die reguläre Versicherungssumme durch Schadenzahlungen aufgebraucht ist. In der D&O ist das kein Randbaustein, sondern Kern der Deckung.
Warum Abwehrkosten hier dominieren. Organhaftungsverfahren dauern Jahre, laufen über mehrere Instanzen und werden mit hohen Streitwerten geführt — Insolvenzverwalter klagen selten kleine Beträge. Am Ende steht häufig ein Vergleich oder eine Abweisung, während die Verfahrenskosten längst sechsstellig sind. Die Verteidigung ist damit nicht die Nebenleistung, sondern das, was die Police tatsächlich erbringt.
Wie sich Policen unterscheiden
Der Fall, in dem es sich entscheidet: Mehrere Ansprüche gegen dasselbe Organ innerhalb eines Jahres. Wird der erste reguliert, ist die Summe möglicherweise verbraucht — und das zweite Verfahren beginnt ohne Verteidigungsdeckung, obwohl die Police formal noch läuft.
Abgrenzung
Synonyme: Verteidigungskosten-Zusatzlimit.
Beim Vergleich von D&O-Angeboten ist die Frage nach der Versicherungssumme allein wenig aussagekräftig. Entscheidend ist, ob Abwehrkosten daraus bezahlt werden — und was passiert, wenn sie erschöpft ist. Zwei Policen mit derselben Summe können sich in diesem Punkt erheblich unterscheiden.
Für Geschäftsführer eines Planungsbüros kommt hinzu: Die Deckung sollte auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt tragen, weil Ansprüche typischerweise verspätet erhoben werden. Wie Ihre D&O-Versicherung Abwehrkosten und Nachhaftung regelt, steht im Bedingungswerk — beides gehört vor Abschluss geprüft, nicht im Schadenfall.
Nach der Insolvenz eines Ingenieurbüros nimmt der Insolvenzverwalter den ehemaligen Geschäftsführer auf 4 Millionen Euro in Anspruch. Die D&O-Versicherung ist mit 2 Millionen Euro dotiert. Nach zwei Jahren Verfahren wird ein Vergleich über 1,8 Millionen geschlossen; die Verteidigungskosten belaufen sich zu diesem Zeitpunkt auf 350.000 Euro.
Werden die Abwehrkosten auf die Versicherungssumme angerechnet, sind von den 2 Millionen nach dem Vergleich nur noch 200.000 verfügbar — die Kosten übersteigen diesen Rest, und der Geschäftsführer trägt die Differenz. Mit einem Zusatzlimit steht für die Verteidigung ein eigener Betrag bereit, und die Hauptsumme bleibt für den Vergleich reserviert. Der Unterschied beträgt hier 150.000 Euro, und er entstand nicht im Verfahren, sondern beim Abschluss der Police.
Weil Organhaftungsverfahren lange dauern, über mehrere Instanzen laufen und mit hohen Streitwerten geführt werden.
Es stellt Mittel für die Verteidigung bereit, wenn die reguläre Summe durch Schadenzahlungen erschöpft ist.
Abwehrkosten außerhalb der Versicherungssumme — sie schmälern die Summe dann gar nicht.
Bei langen Verfahren und bei mehreren Ansprüchen innerhalb eines Jahres, wenn die Summe schon teilweise verbraucht ist.
Nur bei entsprechender Nachhaftung. Ansprüche werden typischerweise erst Jahre später erhoben.