Eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist der projektbezogene Zusammenschluss mehrerer Büros oder Unternehmen zur gemeinsamen Bearbeitung eines Vorhabens. Sie ist regelmäßig eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und endet mit dem Projekt.
Für große oder fachlich breite Vorhaben schließen sich Planungsbüros zusammen, um gemeinsam anbieten zu können — etwa wenn ein Auftraggeber Referenzen oder Kapazitäten verlangt, die keiner allein vorweist.
Die Haftungsstruktur ist die einer GbR
Die Formen
Diese interne Aufteilung ändert nichts an der gesamtschuldnerischen Haftung nach außen. Sie wirkt nur im Innenverhältnis.
Synonyme: Planungs-ARGE, Arbeitsgemeinschaft.
Für Ihr Büro ist die ARGE die Konstellation, in der Sie für fremde Fehler mit Ihrem gesamten Vermögen einstehen — und das ist der Grund, warum die Absicherung hier gesondert zu regeln ist.
Drei Punkte:
Regeln Sie außerdem im ARGE-Vertrag, wer den Versicherungsschutz beschafft, wie die Schadenmeldung läuft und wie der interne Ausgleich erfolgt. Welche Konstellationen Ihre Berufshaftpflichtversicherung erfasst, ergibt sich aus dem Bedingungswerk.
Zwei Architekturbüros bilden für einen Klinikneubau eine ARGE. Das kleinere Büro verantwortet die Fachplanung Medizintechnik; dort unterläuft ein Fehler, der Umbaukosten von 2,5 Mio. Euro verursacht.
Der Bauherr nimmt das größere Büro in Anspruch — die gesamtschuldnerische Haftung erlaubt ihm das. Dieses reguliert und verlangt anschließend intern Ausgleich. Reicht die Police des kleineren Büros nicht, bleibt die Differenz beim größeren hängen, obwohl es den Fehler nicht verursacht hat. Eine Objektversicherung für das Vorhaben hätte beide Büros gemeinsam abgesichert.
Ein projektbezogener Zusammenschluss mehrerer Büros, regelmäßig als GbR, der mit dem Vorhaben endet.
Alle Partner gesamtschuldnerisch — jeder für den gesamten Schaden, unabhängig vom Verursacher.
Nur im Innenverhältnis. Nach außen bleibt es bei der gesamtschuldnerischen Haftung.
Nicht zwangsläufig. Ob sie die Haftung aus einer ARGE erfasst, ist vor Vertragsschluss zu klären.
Wer den Versicherungsschutz beschafft, wie Schäden gemeldet werden und wie der interne Ausgleich erfolgt.