Eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen oder Büros, die sich für ein konkretes Bauvorhaben zeitlich befristet zusammenschließen, um gemeinsam Planungs- oder Bauleistungen zu erbringen.
Die ARGE ist eine Kooperationsform im Bauwesen, die besonders dann genutzt wird, wenn ein einzelnes Unternehmen ein Projekt nicht allein realisieren kann oder möchte. Gründe dafür können sein:
Juristisch handelt es sich bei einer ARGE in der Regel um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Partnerschaftsgesellschaft, die auf ein bestimmtes Projekt beschränkt ist. Sie ist keine eigenständige juristische Person, sondern ein vertraglicher Zusammenschluss.
Wichtige Merkmale:
Für Architekten und Ingenieure bietet die ARGE eine Möglichkeit, an größeren Projekten teilzunehmen, ohne das eigene Risiko allein zu tragen. Gleichzeitig entsteht aber eine erhöhte Haftung, da jeder Partner für Fehler der ARGE haftet.
Architekten und Ingenieure schließen sich häufig zu ARGEN zusammen, wenn:
Die Zusammenarbeit bietet Chancen (Marktzugang, Synergieeffekte), bringt aber auch Risiken: Eine fehlerhafte Planung durch einen Partner kann zu Haftungsdurchgriffen auf alle Beteiligten führen. Deshalb ist ein klarer interner ARGE-Vertrag sowie eine abgestimmte Versicherungslösung (Berufshaftpflicht, ggf. Projektversicherung) entscheidend.
Ein Architekturbüro und ein Ingenieurbüro bilden eine ARGE, um gemeinsam ein neues Krankenhaus zu planen.
Nach Projektabschluss stellt sich heraus, dass durch einen Fehler in der TGA-Planung erhebliche Mehrkosten entstanden sind. Der Bauherr nimmt die ARGE als Vertragspartner in Anspruch. Da die ARGE gesamtschuldnerisch haftet, muss auch das Architekturbüro mithaften – obwohl der Fehler nicht in seinem Leistungsbereich lag. Erst intern kann es einen Ausgleich vom Ingenieurbüro verlangen.
Nein, sie ist meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Partnerschaftsgesellschaft, die auf ein Projekt beschränkt ist.
Alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auftraggeber. Intern kann die Haftung durch Verträge geregelt werden, nach außen jedoch nicht.
Nein, sie besteht nur projektbezogen und wird nach Projektabschluss aufgelöst.
Über die Berufshaftpflicht der beteiligten Partner. Bei großen Projekten wird häufig eine projektbezogene Versicherungslösung (Projekt- oder Objektversicherung) vereinbart.
Weil sie Zugang zu größeren Projekten ermöglichen, die allein nicht realisierbar wären – allerdings mit erhöhtem Haftungsrisiko.
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