Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist der Zusammenschluss von Freiberuflern – etwa Architekten oder Ingenieuren – zur gemeinsamen Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit unter gemeinsamer Verantwortung und auf gemeinsame Rechnung.
Die Berufsausübungsgemeinschaft ist eine besondere Form der Kooperation zwischen Angehörigen freier Berufe. Sie ist rechtlich in der Regel als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder als Partnerschaftsgesellschaft (PartG / PartGmbB) organisiert.
Wesentliche Merkmale:
Synonyme: Sozietät, Partnerschaftsgesellschaft (je nach Rechtsform).
Für Architekten und Ingenieure bietet die Berufsausübungsgemeinschaft Vorteile wie gemeinsame Ressourcen, höhere Marktpräsenz und geteilte Verantwortung. Allerdings bringt sie auch erhebliche Haftungsfragen mit sich:
Zwei Architekten gründen eine Berufsausübungsgemeinschaft in Form einer GbR. Einer der Partner begeht einen Planungsfehler, durch den dem Bauherrn ein Schaden von 500.000 € entsteht. Da beide gesamtschuldnerisch haften, kann der Bauherr den gesamten Betrag von beiden verlangen. Die gemeinsame Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung.
Nein. In der BAG arbeiten die Partner auf gemeinsame Rechnung und haften gemeinsam. In der Bürogemeinschaft bleibt jeder eigenständig.
Häufig: GbR, PartG oder PartGmbB. Seltener: GmbH oder Partnerschaft mit Kapitalgesellschaft.
Ja. Da die Haftung gemeinsam erfolgt, muss auch eine einheitliche Police bestehen, die alle Partner abdeckt.
Ja, wenn es sich um verwandte freie Berufe handelt, z. B. Architekten und Bauingenieure.
Die Haftung für Berufsfehler ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die persönliche Haftung entfällt.
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