Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung, die Bauherren gegen Schadenersatzansprüche Dritter absichert, die im Zusammenhang mit der Durchführung eines Bauvorhabens entstehen.
Wer ein Bauvorhaben durchführt – ob Neubau, Umbau oder Sanierung – übernimmt als Bauherr eine Vielzahl von Verkehrssicherungspflichten. Kommt es dabei zu Schäden an Dritten, haftet er nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften (§ 823 BGB).
Typische Risiken:
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt dabei zwei Funktionen:
Besonderheiten:
Synonyme: Bauherrenhaftpflichtversicherung, Haftpflicht für Bauherren.
Abgrenzung:
Für private Bauherren ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung unverzichtbar, da schon kleine Unfälle auf der Baustelle existenzgefährdende Schadenersatzforderungen auslösen können.
Für Architekten und Ingenieure ist sie ebenfalls wichtig: Sie müssen prüfen, ob der Bauherr ausreichend abgesichert ist. Denn im Falle eines Baustellenunfalls können auch sie als Planer oder Bauleiter mit in die Haftung genommen werden. Eine fehlende Bauherrenhaftpflicht erschwert zudem die Schadenregulierung.
Ein Bauherr lässt ein Einfamilienhaus errichten. Während der Bauarbeiten stürzt ein ungesicherter Besucher auf der Baustelle und verletzt sich schwer. Er fordert Schmerzensgeld und Verdienstausfall von insgesamt 80.000 €. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung prüft den Anspruch und übernimmt die Zahlung.
Gesetzlich nicht, praktisch aber dringend empfohlen. Viele Banken verlangen sie bei der Baufinanzierung als Bedingung.
Ja. Auch Schäden, die durch den Bauherrn selbst oder durch von ihm eingesetzte Helfer verursacht werden, sind versichert.
Nicht versichert sind z. B. eigene Schäden am Bauwerk (diese sind über eine Bauleistungsversicherung abzudecken).
Je nach Vertrag gibt es Höchstgrenzen. Bei größeren Bauvorhaben muss eine gesonderte Deckung abgeschlossen werden.
Jeder, der als Bauherr auftritt – ob privates Einfamilienhaus oder größeres Bauprojekt.
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