Definition
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung, die Bauherren gegen Schadenersatzansprüche Dritter absichert, die im Zusammenhang mit der Durchführung eines Bauvorhabens entstehen.
Erklärung / Hintergrund
Wer ein Bauvorhaben durchführt – ob Neubau, Umbau oder Sanierung – übernimmt als Bauherr eine Vielzahl von Verkehrssicherungspflichten. Kommt es dabei zu Schäden an Dritten, haftet er nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften (§ 823 BGB).
Typische Risiken:
- Personenschäden: Ein Passant wird durch herabfallendes Baumaterial verletzt.
- Sachschäden: Nachbargebäude werden durch Erdarbeiten oder Setzungen beschädigt.
- Umweltschäden: Verunreinigung von Boden oder Grundwasser durch Bauarbeiten.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt dabei zwei Funktionen:
- Berechtigte Ansprüche regulieren (Schadenersatz leisten).
- Unberechtigte Ansprüche abwehren (passiver Rechtsschutz).
Besonderheiten:
- Versicherungsschutz gilt in der Regel bis zu einer bestimmten Bausumme (z. B. 250.000 € oder 500.000 €).
- Bei größeren Projekten ist eine individuelle Absicherung notwendig.
- Auch Eigenleistungen und Helfer des Bauherrn sind mitversichert.
Synonyme: Bauherrenhaftpflichtversicherung, Haftpflicht für Bauherren.
Abgrenzung:
- Bauherrenhaftpflicht → Schutz für den Bauherrn als Auftraggeber.
- Berufshaftpflicht → Schutz für Architekten und Ingenieure bei Planungs- und Überwachungsfehlern.
- Betriebshaftpflicht → Schutz für ausführende Bauunternehmen.
Praxisrelevanz
Für private Bauherren ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung unverzichtbar, da schon kleine Unfälle auf der Baustelle existenzgefährdende Schadenersatzforderungen auslösen können.
Für Architekten und Ingenieure ist sie ebenfalls wichtig: Sie müssen prüfen, ob der Bauherr ausreichend abgesichert ist. Denn im Falle eines Baustellenunfalls können auch sie als Planer oder Bauleiter mit in die Haftung genommen werden. Eine fehlende Bauherrenhaftpflicht erschwert zudem die Schadenregulierung.
Praxisbeispiel
Ein Bauherr lässt ein Einfamilienhaus errichten. Während der Bauarbeiten stürzt ein ungesicherter Besucher auf der Baustelle und verletzt sich schwer. Er fordert Schmerzensgeld und Verdienstausfall von insgesamt 80.000 €. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung prüft den Anspruch und übernimmt die Zahlung.
FAQ
Ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung Pflicht?
Gesetzlich nicht, praktisch aber dringend empfohlen. Viele Banken verlangen sie bei der Baufinanzierung als Bedingung.
Gilt sie auch bei Eigenleistungen?
Ja. Auch Schäden, die durch den Bauherrn selbst oder durch von ihm eingesetzte Helfer verursacht werden, sind versichert.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Nicht versichert sind z. B. eigene Schäden am Bauwerk (diese sind über eine Bauleistungsversicherung abzudecken).
Bis zu welcher Bausumme gilt der Schutz?
Je nach Vertrag gibt es Höchstgrenzen. Bei größeren Bauvorhaben muss eine gesonderte Deckung abgeschlossen werden.
Wer braucht eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Jeder, der als Bauherr auftritt – ob privates Einfamilienhaus oder größeres Bauprojekt.
Verwandte Begriffe
- Bauleistungsversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- [Betriebshaftpflichtversicherung]
- [Verkehrssicherungspflicht]
- [Werkvertrag]
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