Die Baustellenverordnung (BaustellenV) ist eine Verordnung des Bundes, die besondere Pflichten zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz auf Baustellen regelt.
Die Baustellenverordnung trat 1998 in Kraft und setzt eine EU-Richtlinie (92/57/EWG) in deutsches Recht um. Ziel ist es, die Unfallgefahren auf Baustellen zu reduzieren, indem bereits in der Planungsphase Maßnahmen zur Sicherheit vorgesehen werden.
Wichtige Inhalte:
Synonyme: Baustellenverordnung, Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
Abgrenzung:
Für Architekten und Ingenieure ist die BaustellenV hoch relevant, weil sie oft vom Bauherrn als SiGeKo bestellt werden. Damit tragen sie Verantwortung für die Erstellung und Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans.
Haftungsrisiken:
Versicherungsrelevanz:
Ein Architekt übernimmt die Funktion des SiGeKo, erstellt jedoch keinen vollständigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. Auf der Baustelle kommt es zu einem Absturzunfall eines Arbeiters. Die Berufsgenossenschaft nimmt den Bauherrn in Regress. Auch der Architekt kann haftbar gemacht werden, da er seine Pflichten nach der BaustellenV verletzt hat.
Ja, sobald mehrere Unternehmen auf der Baustelle tätig sind. Für kleinere Baustellen mit nur einem Unternehmer gelten erleichterte Anforderungen.
Immer der Bauherr. Er kann die Aufgabe an Dritte (z. B. Architekten, Ingenieure) delegieren.
Nein, nur wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden (mehr als 30 Arbeitstage mit mehr als 20 Beschäftigten gleichzeitig oder mehr als 500 Personentage).
Wird er als SiGeKo eingesetzt, muss er den SiGe-Plan erstellen, koordinieren und die Umsetzung überwachen.
Ja, sie können zu Bußgeldern und im Falle schwerer Unfälle auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
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