Bauversicherungsmakler Glossar

BaustellenV (Baustellenverordnung)

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 20, 2025 6:32:35 PM

Definition

Die Baustellenverordnung (BaustellenV) ist eine Verordnung des Bundes, die besondere Pflichten zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz auf Baustellen regelt.

Erklärung / Hintergrund

Die Baustellenverordnung trat 1998 in Kraft und setzt eine EU-Richtlinie (92/57/EWG) in deutsches Recht um. Ziel ist es, die Unfallgefahren auf Baustellen zu reduzieren, indem bereits in der Planungsphase Maßnahmen zur Sicherheit vorgesehen werden.

Wichtige Inhalte:

  • Pflichten des Bauherrn:
    • Bestellung eines geeigneten Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo), wenn mehrere Unternehmen auf der Baustelle tätig sind.
    • Erstellung einer Vorankündigung bei größeren Baustellen (an die zuständige Behörde zu melden).
    • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan).
    • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk (z. B. Wartung, Instandhaltung).
  • Pflichten der Arbeitgeber und Unternehmer:
    • Zusammenarbeit bei Sicherheitsmaßnahmen.
    • Umsetzung der Vorgaben aus dem SiGe-Plan.

Synonyme: Baustellenverordnung, Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.

Abgrenzung:

  • BaustellenV → betrifft Arbeitssicherheit auf Baustellen.
  • ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) → allgemeine Regelungen zum Arbeitsschutz.
  • DGUV-Vorschriften → konkretisieren Arbeitssicherheitsanforderungen für Unternehmen.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die BaustellenV hoch relevant, weil sie oft vom Bauherrn als SiGeKo bestellt werden. Damit tragen sie Verantwortung für die Erstellung und Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans.

Haftungsrisiken:

  • Bei Verstößen gegen die BaustellenV können Bußgelder verhängt werden.
  • Kommt es zu einem Unfall aufgrund mangelnder Koordination oder Sicherheitsmaßnahmen, drohen zivilrechtliche Ansprüche gegen Bauherrn, SiGeKo oder Planer.

Versicherungsrelevanz:

  • Fehler im Rahmen der Tätigkeit als SiGeKo gelten als berufsspezifische Leistung und können über die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sein – jedoch oft nur, wenn die Tätigkeit ausdrücklich mitversichert ist.

Praxisbeispiel

Ein Architekt übernimmt die Funktion des SiGeKo, erstellt jedoch keinen vollständigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. Auf der Baustelle kommt es zu einem Absturzunfall eines Arbeiters. Die Berufsgenossenschaft nimmt den Bauherrn in Regress. Auch der Architekt kann haftbar gemacht werden, da er seine Pflichten nach der BaustellenV verletzt hat.

FAQ

Gilt die BaustellenV für alle Bauprojekte?

Ja, sobald mehrere Unternehmen auf der Baustelle tätig sind. Für kleinere Baustellen mit nur einem Unternehmer gelten erleichterte Anforderungen.

Wer muss den SiGeKo bestellen?

Immer der Bauherr. Er kann die Aufgabe an Dritte (z. B. Architekten, Ingenieure) delegieren.

Muss eine Vorankündigung immer erfolgen?

Nein, nur wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden (mehr als 30 Arbeitstage mit mehr als 20 Beschäftigten gleichzeitig oder mehr als 500 Personentage).

Welche Rolle hat der Architekt?

Wird er als SiGeKo eingesetzt, muss er den SiGe-Plan erstellen, koordinieren und die Umsetzung überwachen.

Sind Verstöße gegen die BaustellenV strafbar?

Ja, sie können zu Bußgeldern und im Falle schwerer Unfälle auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Verwandte Begriffe

  • [SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator]
  • [ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz]
  • [Bauherrenhaftpflicht]
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • [Werkvertrag]

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