Die Begrenzung der Leistungspflicht bezeichnet in Versicherungsverträgen vertragliche Regelungen, die den Umfang der Schadenersatzleistungen des Versicherers einschränken – beispielsweise durch Deckungssummen, Sublimite oder bestimmte Ausschlüsse.
Versicherer übernehmen im Schadenfall nicht unbegrenzt alle Forderungen, sondern nur im Rahmen der vereinbarten Bedingungen. Die Begrenzung der Leistungspflicht dient dazu, das Risiko kalkulierbar zu halten und klare Haftungsgrenzen zu ziehen.
Typische Formen:
Rechtliche Grundlage: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), insbesondere §§ 1, 100 ff.
Abgrenzung:
Synonyme: Leistungsbegrenzung, Deckungsbeschränkung.
Für Architekten und Ingenieure ist die Begrenzung der Leistungspflicht ein zentrales Thema, da Berufshaftpflichtversicherungen regelmäßig über Sublimite oder Ausschlüsse gesteuert werden.
Beispiele:
Risiko: Wer seine Versicherungsbedingungen nicht genau kennt, kann im Schadenfall feststellen, dass die Deckung nicht ausreicht oder bestimmte Ansprüche nicht übernommen werden.
Ein Ingenieurbüro wird auf 2 Mio. € Schadensersatz verklagt, weil es fehlerhafte Statikberechnungen erstellt hat. Die Berufshaftpflichtversicherung hat eine Deckungssumme von 1 Mio. €. Trotz der tatsächlichen Schadenhöhe übernimmt der Versicherer nur 1 Mio. €, da seine Leistungspflicht vertraglich begrenzt ist. Die restliche Summe muss das Büro selbst tragen.
Um das Risiko für den Versicherer kalkulierbar zu halten und Prämien auf einem bezahlbaren Niveau zu sichern.
Nein. Manche Policen sehen ein Abwehrkostenzusatzlimit vor, andere rechnen sie auf die Deckungssumme an.
Sie reduzieren den Versicherungsschutz für spezielle Risiken, z. B. Auslandsschäden oder AGG-Ansprüche.
Ja, oft können höhere Deckungssummen oder zusätzliche Bausteine individuell vereinbart werden.
Deckung von reinen Vermögensschäden, Nachhaftung, Abwehrkosten und Tätigkeiten im Ausland.
👉 Wenn Du wissen möchtest, welche Begrenzungen Deine Berufshaftpflichtversicherung enthält und wie Du Deckungslücken vermeidest, beraten wir Dich gerne.