Abwehrkostenzusatzlimit (Berufshaftpflichtversicherung)

Definition

Das Abwehrkostenzusatzlimit ist eine vereinbarte Summe, die zusätzlich zur Versicherungssumme für die Kosten der Anspruchsabwehr zur Verfügung steht. Damit mindern Verfahrenskosten nicht den Betrag, der für die Regulierung bleibt.


Erklärung / Hintergrund

Im Grundsatz werden Abwehrkosten auf die Versicherungssumme angerechnet. Bei einem mehrjährigen Bauprozess mit mehreren Gutachten kann so ein erheblicher Teil der Summe für Anwälte und Sachverständige aufgezehrt werden — bevor überhaupt reguliert wird.

Wie das Zusatzlimit wirkt

Es stellt einen eigenen Topf bereit. Die Versicherungssumme bleibt damit vollständig für die Regulierung erhalten. Üblich ist eine betragsmäßige Begrenzung; ein unbegrenztes Zusatzlimit ist die Ausnahme.

Was zu prüfen ist

  • Höhe — reicht sie für ein mehrjähriges Verfahren mit Gutachten?
  • Maximierung — steht das Limit je Schadenfall oder je Versicherungsjahr zur Verfügung?
  • Verhältnis zur Hauptsumme — greift es erst, wenn diese erschöpft ist, oder von Anfang an?
  • Erfasste Kosten — nur Anwalts- und Gerichtskosten oder auch Sachverständige und Beweisverfahren?

Abgrenzung

  • Anrechnung — Abwehrkosten mindern die Versicherungssumme; der Grundsatz.
  • Abwehrkostenzusatzlimit — eigener Topf neben der Summe.
  • Sublimit — begrenzt einzelne Risiken innerhalb der Summe; wirkt in die andere Richtung.

Synonyme: zusätzliches Abwehrkostenlimit, Kosten auf Zusatzbasis.


Praxisrelevanz

Für Ihr Büro ist das Zusatzlimit dort besonders wertvoll, wo die Versicherungssumme knapp am erwarteten Schadenpotenzial bemessen ist — also fast immer bei größeren Projekten.

Zwei Konstellationen:

  • Hohe Forderung, langes Verfahren. Wird ein Anspruch nahe der Versicherungssumme geltend gemacht und über Jahre gestritten, entscheidet die Behandlung der Abwehrkosten darüber, ob am Ende noch genug für die Regulierung übrig ist.
  • Erfolgreiche Abwehr. Wird die Klage abgewiesen, ist die Versicherungssumme bei einem Zusatzlimit unangetastet geblieben — sie steht für weitere Schäden desselben Jahres voll zur Verfügung.

Die Erweiterung ist typischerweise gegen Mehrprämie erhältlich und meist günstiger als eine entsprechende Erhöhung der Hauptsumme. Ob und in welcher Ausgestaltung Ihre Berufshaftpflichtversicherung ein Zusatzlimit vorsieht, ergibt sich aus dem Bedingungswerk.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieurbüro mit 2 Mio. Euro Versicherungssumme wird auf 1,9 Mio. Euro in Anspruch genommen. Das Verfahren dauert fünf Jahre, drei Gutachten werden eingeholt; die Abwehrkosten belaufen sich auf 180.000 Euro.

Ohne Zusatzlimit stehen für die Regulierung noch 1,82 Mio. Euro zur Verfügung — bei einer teilweisen Verurteilung über 1,9 Mio. Euro entstünde eine Lücke von 80.000 Euro, die das Büro selbst trägt. Mit Zusatzlimit bleiben die 2 Mio. Euro vollständig erhalten. Der Unterschied entsteht allein durch eine Klausel, die bei Vertragsabschluss selten geprüft wird.


FAQ

Was ist ein Abwehrkostenzusatzlimit?

Eine zusätzlich zur Versicherungssumme vereinbarte Summe für die Kosten der Anspruchsabwehr.

Warum ist das wichtig?

Weil Abwehrkosten im Grundsatz angerechnet werden und bei langen Verfahren einen erheblichen Teil der Summe aufzehren können.

Ist es üblich?

Es ist als Erweiterung verbreitet, aber nicht selbstverständlich. Höhe und Ausgestaltung unterscheiden sich zwischen Anbietern.

Was kostet es?

Es ist typischerweise gegen Mehrprämie erhältlich — meist günstiger als eine entsprechende Erhöhung der Hauptsumme.

Worauf sollte ich achten?

Auf Höhe, Maximierung, das Verhältnis zur Hauptsumme und darauf, welche Kostenarten erfasst sind.


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