Definition
Eine Beschaffenheitsvereinbarung ist die ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über bestimmte Eigenschaften oder Merkmale eines Bauwerks oder Werkes, die dieses im Rahmen des Werkvertrags aufweisen muss.
Erklärung / Hintergrund
Im Bau- und Architektenrecht ist die Beschaffenheitsvereinbarung ein zentrales Instrument zur Bestimmung, was als vertragsgemäß gilt.
Rechtliche Grundlage:
- § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB: Ein Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat.
- Ohne ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung gilt die „übliche Beschaffenheit“ nach den anerkannten Regeln der Technik (aaRdT).
Merkmale der Beschaffenheitsvereinbarung:
- Kann ausdrücklich im Vertrag (z. B. im Leistungsverzeichnis, in technischen Beschreibungen) oder stillschweigend erfolgen.
- Hat Vorrang vor der üblichen Beschaffenheit.
- Kann technische, funktionale und optische Eigenschaften betreffen (z. B. Wärmedämmwert, Farbe der Fassade, Schallschutzklasse).
- Wird eine Beschaffenheit als „garantiert“ vereinbart, entstehen verschärfte Haftungsfolgen: Der Unternehmer haftet unabhängig vom Verschulden.
Abgrenzung:
- Beschaffenheit → beschreibt allgemein die Eigenschaften des Werks.
- Beschaffenheitsvereinbarung → legt vertraglich verbindlich fest, welche Eigenschaften das Werk haben muss.
- Garantie → geht über die normale Beschaffenheitsvereinbarung hinaus und ist mit verschärfter Haftung verbunden.
Synonyme: Qualitätsvereinbarung, Leistungsvereinbarung.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die Beschaffenheitsvereinbarung entscheidend, da sie:
- die Grundlage für die Planung, Ausschreibung und Überwachung bildet,
- im Streitfall über die Mangelfreiheit oder -haftung entscheidet,
- unmittelbare Auswirkungen auf die Haftung hat.
Versicherungsrelevanz:
- Schäden durch Nichterreichen der vereinbarten Beschaffenheit sind über die Berufshaftpflichtversicherung gedeckt.
- Vorsicht bei Zusicherungen oder Garantien: Diese gehen über die normale Haftung hinaus und sind oft nicht versichert.
Praxisbeispiel
Ein Ingenieur vereinbart mit dem Bauherrn, dass die Fassade eines Bürogebäudes einen bestimmten Wärmedämmwert (U-Wert) erreicht. Nach Fertigstellung stellt sich heraus, dass der Wert nicht eingehalten wird. Der Bauherr kann Nacherfüllung oder Schadensersatz verlangen, da die vereinbarte Beschaffenheit nicht vorliegt.
FAQ
Muss eine Beschaffenheitsvereinbarung schriftlich erfolgen?
Nein. Sie kann auch konkludent entstehen, etwa durch Bezugnahme auf Pläne, DIN-Normen oder Ausschreibungsunterlagen.
Was ist der Unterschied zwischen Beschaffenheitsvereinbarung und Garantie?
Eine Garantie ist eine verschärfte Haftungszusage, bei der der Unternehmer auch ohne Verschulden einstehen muss.
Können auch optische Merkmale vereinbart werden?
Ja. Farbe, Oberflächenqualität oder Designmerkmale sind typische Inhalte von Beschaffenheitsvereinbarungen.
Was gilt, wenn keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde?
Dann muss das Werk die übliche Beschaffenheit haben, die für die vereinbarte Nutzung vorausgesetzt werden kann.
Ist eine Beschaffenheitsvereinbarung versicherungsrelevant?
Ja. Verstöße dagegen gelten als Planungs- oder Überwachungsfehler und sind berufshaftpflichtrelevant – Garantien dagegen oft nicht.
Verwandte Begriffe
- [Beschaffenheit]
- [Mangel]
- [Nacherfüllung]
- [anerkannte Regeln der Technik (aaRdT)]
- Berufshaftpflichtversicherung
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