Definition
Eine Beschaffenheitsvereinbarung ist die ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über bestimmte Eigenschaften eines Werks, die dieses nach dem Vertrag aufweisen muss (§ 633 Abs. 2 Satz 1 BGB).
Erklärung / Hintergrund
Die Beschaffenheitsvereinbarung bestimmt, was vertragsgemäß ist. Sie geht der üblichen Beschaffenheit vor: Fehlt eine Vereinbarung, schuldet das Planungsbüro die Eignung für die vorausgesetzte Verwendung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Wie sie entsteht
- Ausdrücklich im Vertrag, im Leistungsverzeichnis oder in technischen Beschreibungen.
- Konkludent durch Bezugnahme auf Pläne, Normen oder Ausschreibungsunterlagen — oft ohne dass den Beteiligten bewusst ist, dass sie sich damit binden.
- Auch eine bloße Beschreibung dessen, was ohnehin geschuldet wäre, kann eine Beschaffenheitsvereinbarung sein: etwa die Zusage, nach den einschlägigen DIN-Vorschriften zu planen.
- Sie kann aber auch deutlich weiter gehen, zum Beispiel als Limitierung der Baukosten — ohne dass darin schon eine Garantie liegt.
Die entscheidende Rechtsfolge
Wird die vereinbarte Beschaffenheit nicht erreicht, ist die Leistung automatisch und verschuldensunabhängig mangelhaft. Nachbessern müssen Sie in jedem Fall. Zum Schadensersatz sind Sie darüber hinaus nur verpflichtet, wenn Sie den Mangel auch zu vertreten haben und dem Auftraggeber daraus ein Schaden entsteht. Diese zweistufige Prüfung — Mangel ohne Verschulden, Schadensersatz nur mit Verschulden — wird in der Praxis regelmäßig übersehen.
Abgrenzung
- Beschaffenheit — beschreibt die Eigenschaften des Werks, ohne sie verbindlich festzulegen.
- Beschaffenheitsvereinbarung — macht bestimmte Eigenschaften vertraglich verbindlich.
- Garantie — begründet eine Einstandspflicht unabhängig von Verschulden und regelmäßig auch unabhängig von der Zurechnung. Die Grenze verläuft schmal.
Synonyme: Qualitätsvereinbarung, Leistungsvereinbarung.
Praxisrelevanz
Für Ihr Büro ist die Beschaffenheitsvereinbarung Grundlage von Planung, Ausschreibung und Überwachung — und im Streitfall der Maßstab, an dem Ihre Leistung gemessen wird.
Versicherungsrechtlich ist zu trennen: Führt das Verfehlen der vereinbarten Beschaffenheit zu einem gesetzlichen Schadensersatzanspruch, kann dafür je nach Bedingungswerk Ihrer Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz bestehen. Verlangt der Bauherr dagegen die Nachbesserung selbst, handelt es sich um einen Erfüllungsanspruch, der typischerweise nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes ist. Ob Deckung besteht, richtet sich nach dem konkreten Vertrag, den Obliegenheiten und möglichen Ausschlüssen.
Besondere Vorsicht gilt bei der Wortwahl im Vertrag. Begriffe wie „Garantie", „Gewähr", „unbedingt", „absolut" oder „in jedem Falle" können eine Garantiezusage begründen — mit Haftungsfolgen, die regelmäßig außerhalb des Versicherungsschutzes liegen. Vermeiden Sie solche Formulierungen und beschreiben Sie stattdessen die geschuldete Leistung präzise.
Praxisbeispiel
Ein Ingenieurbüro vereinbart mit dem Bauherrn für die Fassade eines Bürogebäudes einen bestimmten U-Wert. Nach Fertigstellung wird der Wert deutlich verfehlt.
Damit ist die Leistung mangelhaft, ohne dass es auf ein Verschulden ankommt — der Bauherr kann Nacherfüllung verlangen, und zwar unabhängig davon, ob dem Büro ein Fehler vorzuwerfen ist. Für die höheren Energiekosten der kommenden Jahre kommt Schadensersatz dagegen nur in Betracht, wenn das Büro den Mangel zu vertreten hat. Hätte es die Zusage stattdessen als „garantierten U-Wert" formuliert, wäre die Ausgangslage für den Versicherungsschutz deutlich schlechter.
FAQ
Muss eine Beschaffenheitsvereinbarung schriftlich erfolgen?
Nein. Sie kann auch konkludent entstehen, etwa durch Bezugnahme auf Pläne, DIN-Normen oder Ausschreibungsunterlagen. Gerade deshalb entstehen Bindungen häufig unbemerkt.
Was unterscheidet sie von einer Garantie?
Bei der Beschaffenheitsvereinbarung ist die Leistung ohne Verschulden mangelhaft, Schadensersatz setzt aber Verschulden voraus. Eine Garantie begründet darüber hinaus eine Einstandspflicht auch für Umstände, die Sie nicht zu vertreten haben.
Können auch optische Merkmale vereinbart werden?
Ja. Farbe, Oberflächenqualität oder Designmerkmale sind typische Inhalte. Je subjektiver das Merkmal, desto wichtiger ist eine präzise, überprüfbare Beschreibung.
Was gilt ohne Beschaffenheitsvereinbarung?
Dann schuldet das Werk die Eignung für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung, hilfsweise die übliche Beschaffenheit nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Ist eine Beschaffenheitsvereinbarung versicherungsrelevant?
Ja, in beide Richtungen. Schadensersatzansprüche aus verfehlter Beschaffenheit können versichert sein, Nacherfüllungsansprüche typischerweise nicht. Garantiezusagen liegen regelmäßig außerhalb des Versicherungsschutzes.
Verwandte Begriffe
- Mangel – die unmittelbare Folge, wenn die vereinbarte Beschaffenheit nicht erreicht wird
- Beschaffenheit – der allgemeine Begriff, den die Vereinbarung verbindlich festlegt
- Nacherfüllung – der Anspruch, der ohne Verschulden entsteht und selbst zu tragen ist
- aaRdT - allgemein anerkannte Regeln der Technik – der Maßstab, der ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt
- Verschulden – entscheidet darüber, ob neben der Nacherfüllung auch Schadensersatz geschuldet ist
.png?width=900&height=900&name=BDB%20(1).png)
