Direkter Vorsatz

Definition

Direkter Vorsatz liegt vor, wenn eine Person eine Handlung vornimmt und dabei den schädlichen Erfolg als sicher oder unvermeidbar erkennt und willentlich in Kauf nimmt.


Erklärung / Hintergrund

Im deutschen Zivil- und Strafrecht wird zwischen verschiedenen Vorsatzformen unterschieden. Der direkte Vorsatz ist dabei eine der strengeren Ausprägungen:

Arten des Vorsatzes:

  • Absicht (dolus directus 1. Grades): Der Schaden ist das eigentliche Ziel des Handelns.
  • Direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grades): Der Handelnde weiß, dass der Schaden sicher eintreten wird, auch wenn er ihn nicht als Ziel verfolgt.
  • Bedingter Vorsatz (dolus eventualis): Der Schaden ist nicht sicher, wird aber billigend in Kauf genommen.

Abgrenzung zur Fahrlässigkeit:

  • Fahrlässigkeit: Der Schaden wird nicht gewollt, aber durch Sorgfaltspflichtverletzung verursacht.
  • Direkter Vorsatz: Der Schaden ist dem Handelnden bewusst und er handelt trotzdem.

Bedeutung im Bau- und Architektenwesen:

  • Architekten und Ingenieure haften grundsätzlich für fahrlässige Fehler (Planungs-, Überwachungsfehler).
  • Direkter Vorsatz ist ein Sonderfall – hier wird ein Schaden bewusst herbeigeführt, auch wenn er nicht Ziel der Handlung ist.
  • Versicherungsrechtlich wichtig: Vorsätzlich verursachte Schäden sind nach den meisten Versicherungsbedingungen von der Deckung ausgeschlossen (§ 103 VVG).

Synonyme: dolus directus 2. Grades, wissentliches Handeln.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist der direkte Vorsatz vor allem deshalb bedeutsam, weil:

  • Er eine Grenze der Versicherbarkeit darstellt.
  • Berufshaftpflichtversicherungen leisten nicht, wenn ein Schaden mit direktem Vorsatz herbeigeführt wurde.
  • In der Praxis sind vorsätzliche Pflichtverletzungen selten – aber wenn sie nachgewiesen werden, muss der Architekt oder Ingenieur den Schaden persönlich tragen.

Praxisbeispiel

Ein Bauleiter weiß, dass ein bestimmtes Material nicht den Brandschutzanforderungen entspricht. Er ordnet trotzdem dessen Verwendung an, weil er Zeit und Kosten sparen will. Kommt es später zu einem Brandschaden, handelt es sich um direkten Vorsatz – er wusste sicher, dass der Mangel eintreten würde. Die Versicherung verweigert die Deckung.


FAQ

Was ist der Unterschied zwischen direktem Vorsatz und Absicht?

  • Absicht: Der Schaden ist das Ziel der Handlung.
  • Direkter Vorsatz: Der Schaden ist sicher erkennbar, aber nicht das Ziel – wird aber bewusst in Kauf genommen.

Sind vorsätzliche Schäden versichert?

Nein. Nach § 103 VVG sind vorsätzlich verursachte Schäden grundsätzlich nicht versicherbar.

Wie wird Vorsatz nachgewiesen?

Der Anspruchsteller muss Vorsatz beweisen – in der Praxis oft schwierig.

Ist direkter Vorsatz im Bauwesen häufig?

Nein, in den meisten Fällen liegt Fahrlässigkeit oder höchstens bedingter Vorsatz vor.

Welche Folgen hat direkter Vorsatz?

Der Schädiger haftet vollumfänglich persönlich und ohne Versicherungsschutz.


Verwandte Begriffe


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