Energieberatung

Definition

Eine Energieberatung ist eine fachliche Dienstleistung, bei der Gebäude hinsichtlich ihres Energieverbrauchs, ihrer Anlagentechnik und möglicher Einsparpotenziale untersucht werden. Ziel ist es, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Senkung der Betriebskosten aufzuzeigen.


Erklärung / Hintergrund

Die Energieberatung spielt im Bauwesen eine zentrale Rolle, da die Anforderungen an energieeffizientes Bauen und Sanieren durch Gesetze wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stetig steigen. Energieberater:innen analysieren Gebäudehülle, Heizungs- und Lüftungstechnik sowie den Gesamtenergiebedarf. Anschließend erstellen sie Empfehlungen für Sanierungen, Modernisierungen oder Neubauprojekte.

Für Architekten und Ingenieure ist die Energieberatung sowohl ein Planungsinstrument als auch ein wichtiger Nachweis für Bauherren und Behörden. Sie wird häufig von speziell qualifizierten Ingenieuren oder Architekten durchgeführt, die eine entsprechende Weiterbildung absolviert haben. Teilweise ist sie Voraussetzung für staatliche Förderprogramme, zum Beispiel durch die KfW oder das BAFA.

Synonyme und verwandte Begriffe:

  • Energieaudit
  • Energetische Gebäudeanalyse
  • Energiestudie

Abgrenzung: Während die EnEV bzw. heute das GEG gesetzliche Anforderungen vorgeben, ist die Energieberatung eine Dienstleistung, die Bauherren aktiv bei der Umsetzung dieser Standards unterstützt.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure kann die Energieberatung ein zusätzliches Tätigkeitsfeld darstellen – gleichzeitig aber auch ein Haftungsrisiko. Fehlerhafte Berechnungen oder unvollständige Nachweise können zu finanziellen Schäden beim Bauherrn führen, etwa wenn Fördermittel nicht bewilligt werden oder ein Gebäude energetisch nicht die versprochenen Werte erreicht.

Daher ist es wichtig, dass Architekten und Ingenieure, die Energieberatungen anbieten, prüfen, ob ihre Berufshaftpflichtversicherung diese Tätigkeit ausdrücklich umfasst. In modernen Deckungskonzepten ist die Energieberatung in der Regel eingeschlossen, bei älteren Policen kann jedoch eine Erweiterung erforderlich sein.


Praxisbeispiel

Ein Architekt übernimmt neben der Planung auch die Energieberatung für ein Einfamilienhaus, um staatliche Förderungen für den Bauherrn zu sichern. Er erstellt den Energieausweis und berechnet die Förderfähigkeit. Aufgrund eines Berechnungsfehlers wird die KfW-Förderung abgelehnt. Der Bauherr verlangt Schadenersatz für den entgangenen Zuschuss – ein typisches Risiko, das ohne passende Berufshaftpflichtversicherung existenzbedrohend werden kann.


FAQ

Wer darf eine Energieberatung durchführen?

Energieberatungen dürfen nur Personen mit entsprechender Qualifikation anbieten, häufig Architekten, Ingenieure oder speziell ausgebildete Energieberater:innen. Für Förderprogramme ist meist eine besondere Zertifizierung notwendig.

Ist eine Energieberatung Pflicht?

Nein, sie ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Sie wird aber in vielen Fällen empfohlen oder ist Voraussetzung für staatliche Förderungen im Neubau und bei Sanierungen.

Welche Risiken bestehen für Architekten und Ingenieure?

Fehlerhafte Berechnungen, falsche Empfehlungen oder die Nichtanerkennung von Förderungen können zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen.

Ist die Energieberatung in der Berufshaftpflicht mitversichert?

In vielen modernen Berufshaftpflichtversicherungen ist die Energieberatung eingeschlossen. Da dies aber nicht selbstverständlich ist, sollten bestehende Verträge überprüft werden.


Verwandte Begriffe


👉 Wer als Architekt oder Ingenieur Energieberatungen anbietet, erweitert sein Leistungsspektrum – trägt aber auch zusätzliche Haftungsrisiken. Wenn Du wissen möchtest, ob Deine Berufshaftpflicht diese Tätigkeit abdeckt oder angepasst werden sollte, beraten wir Dich gerne.