Definition
Ein Generalübernehmer (GÜ) ist ein Unternehmen, das die vollständige Verantwortung für die Realisierung eines Bauprojekts übernimmt, jedoch die Bauleistungen nicht selbst ausführt, sondern an Nachunternehmer weitergibt.
Erklärung / Hintergrund
Der Generalübernehmer schließt mit dem Bauherrn einen Vertrag über die gesamte Erstellung des Bauwerks. Er verpflichtet sich zur rechtzeitigen, mängelfreien Übergabe, führt die Bauleistungen aber nicht mit eigenem Personal aus. Stattdessen vergibt er sämtliche Arbeiten an Subunternehmer.
Wichtige Eckpunkte:
- Ein Vertragspartner für den Bauherrn → klare Verantwortung und Koordination.
- Unterschied zum Generalunternehmer (GU): Der GU führt zumindest Teile der Bauleistungen mit eigenem Personal aus, der GÜ vergibt alles an Nachunternehmer.
- Unterschied zum Generalplaner: Der Generalplaner verantwortet Planung und Koordination, nicht die Bauausführung. Der GÜ verantwortet die Bauausführung, nicht die Planung.
- Haftung: Der Generalübernehmer haftet für alle Bauleistungen wie für eigene – gesamtschuldnerisch gegenüber dem Bauherrn.
Abgrenzung:
- Generalübernehmer → Koordination, keine eigenen Bauleistungen.
- Generalunternehmer → Koordination + eigene Bauleistungen.
- Generalplaner → Planung und Koordination der Fachplaner, keine Bauleistungen.
Synonyme: GÜ, Projektübernehmer.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die Rolle des Generalübernehmers vor allem in Projektentwicklungen relevant. Haftungsrisiken entstehen dadurch, dass der GÜ für sämtliche Fehler seiner Subunternehmer haftet – selbst wenn er sie nicht selbst verschuldet hat.
Versicherungstechnisch:
- Berufshaftpflicht schützt Planungsleistungen, nicht aber Bauträger- oder Generalübernehmertätigkeiten.
- Für GÜ-Aufgaben sind spezielle Policen erforderlich, da sie unternehmerische Risiken der Bauausführung betreffen.
- Klassische Architektenhaftpflicht bietet hier keinen ausreichenden Schutz.
Praxisbeispiel
Ein Bauherr beauftragt einen Generalübernehmer mit der schlüsselfertigen Erstellung eines Wohnkomplexes. Der GÜ koordiniert verschiedene Nachunternehmer (Rohbau, Haustechnik, Innenausbau). Als Mängel bei der Haustechnik auftreten, haftet der Generalübernehmer gesamtschuldnerisch gegenüber dem Bauherrn – unabhängig davon, welcher Subunternehmer den Fehler verursacht hat.
FAQ
Was ist ein Generalübernehmer?
Ein Bauunternehmer, der die vollständige Bauausführung übernimmt, die Leistungen aber komplett an Subunternehmer vergibt.
Worin unterscheidet sich der Generalübernehmer vom Generalunternehmer?
Der Generalunternehmer erbringt selbst Bauleistungen, der Generalübernehmer nicht.
Welche Haftungsrisiken hat ein Generalübernehmer?
Er haftet für alle Bauleistungen seiner Subunternehmer wie für eigene.
Ist die Tätigkeit als Generalübernehmer in der Berufshaftpflicht versichert?
Nein. Dafür ist eine spezielle Versicherungslösung notwendig, da es sich um Bauträgerrisiken handelt.
Verwandte Begriffe
- Generalunternehmer
- Generalplaner
- Gesamtschuldnerische Haftung
- Subunternehmer
- Berufshaftpflichtversicherung
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