Definition
Der Gesamtschuldnerausgleich ist der interne Ausgleich zwischen mehreren Schuldnern, die einem Gläubiger gesamtschuldnerisch haften. Wer mehr als seinen Anteil gezahlt hat, kann von den anderen Gesamtschuldnern anteilige Erstattung verlangen (§ 426 BGB).
Erklärung / Hintergrund
Im Bauwesen haften häufig mehrere Parteien gleichzeitig für denselben Schaden – z. B. Architekt, Ingenieur und Bauunternehmer. Der Bauherr darf sich nach dem Prinzip der gesamtschuldnerischen Haftung an jeden Beteiligten wenden und den vollen Schadenersatz verlangen.
Der Gesamtschuldnerausgleich regelt anschließend, wie diese Belastung intern verteilt wird:
- Jeder Schuldner trägt den Schaden anteilig nach seinem Verschulden oder nach vertraglicher Vereinbarung.
- Hat einer den vollen Schaden beglichen, kann er im Innenverhältnis Ausgleich von den anderen fordern.
- Der Ausgleichsanspruch richtet sich nach § 426 BGB.
Abgrenzung:
- Gesamtschuldnerische Haftung → Außenverhältnis: Jeder haftet für den ganzen Schaden gegenüber dem Bauherrn.
- Gesamtschuldnerausgleich → Innenverhältnis: Verteilung der Kosten unter den Beteiligten.
- Regress → allgemeiner Begriff für Rückgriff, Gesamtschuldnerausgleich ist ein Spezialfall.
Synonyme: Innenausgleich, Regress unter Gesamtschuldnern.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist der Gesamtschuldnerausgleich wichtig, da sie im Außenverhältnis oft für den gesamten Schaden in Anspruch genommen werden. Erst im Innenverhältnis können sie versuchen, den Anteil der Mitverantwortlichen zurückzuholen.
Versicherungstechnisch bedeutet das:
- Die Berufshaftpflicht übernimmt die Abwehr und Regulierung im Außenverhältnis gegenüber dem Bauherrn.
- Ansprüche im Innenausgleich zwischen Gesamtschuldnern können ebenfalls relevant sein, sind aber nicht immer automatisch versichert. Hier lohnt der Blick in die Vertragsbedingungen.
Praxisbeispiel
Ein Bauherr verlangt 500.000 € Schadenersatz wegen schwerer Baumängel. Er nimmt den Architekten in voller Höhe in Anspruch. Später stellt sich heraus, dass auch der Bauunternehmer und ein Fachingenieur mitverantwortlich sind. Der Architekt hat einen Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich und kann anteilig Erstattung von den Mitbeteiligten verlangen.
FAQ
Was ist der Gesamtschuldnerausgleich?
Der interne Ausgleich zwischen mehreren Schuldnern, die gesamtschuldnerisch für denselben Schaden haften.
Auf welcher Grundlage erfolgt der Ausgleich?
Nach § 426 BGB. Maßstab sind meist Verschuldensanteile oder vertragliche Regelungen.
Warum ist das für Architekten wichtig?
Weil sie im Außenverhältnis häufig in voller Höhe in Anspruch genommen werden, auch wenn andere Beteiligte den Schaden mitverursacht haben.
Zahlt die Berufshaftpflicht auch beim Gesamtschuldnerausgleich?
Sie deckt die Haftung gegenüber dem Bauherrn. Ob auch Regressansprüche im Innenausgleich abgesichert sind, hängt von den Versicherungsbedingungen ab.
Verwandte Begriffe
👉 Architekten und Ingenieure werden oft für den vollen Schaden haftbar gemacht. Der Gesamtschuldnerausgleich gibt ihnen die Möglichkeit, intern Kosten zu verteilen. Ob Deine Berufshaftpflicht hier ausreichend Schutz bietet, beraten wir Dich gerne