Definition
Die Haftung für Verrichtungsgehilfen bedeutet, dass jemand für Schäden haftet, die von einer Hilfsperson bei der Ausführung einer Tätigkeit verursacht werden (§ 831 BGB). Im Unterschied zur Haftung für Erfüllungsgehilfen besteht hier eine Möglichkeit zur Entlastung.
Erklärung / Hintergrund
Verrichtungsgehilfen sind Personen, die mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interesse tätig werden, ohne selbstständig zu sein – z. B. Angestellte, Azubis oder Praktikanten.
Wichtige Eckpunkte:
- Grundlage ist § 831 BGB („Haftung für den Verrichtungsgehilfen“).
- Der Geschäftsherr haftet grundsätzlich für Schäden, die seine Gehilfen bei der Tätigkeit verursachen.
- Anders als bei Erfüllungsgehilfen kann sich der Geschäftsherr entlasten, wenn er nachweisen kann, dass er den Gehilfen sorgfältig ausgewählt, überwacht und instruiert hat.
- Typisches Beispiel: Bauleiter übersieht als Angestellter Sicherheitsmängel – das Büro kann haften, es sei denn, es beweist ordnungsgemäße Aufsicht.
Abgrenzung:
- Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) → Zurechnung ohne Entlastungsmöglichkeit, da er direkt für die Vertragserfüllung tätig wird.
- Verrichtungsgehilfe (§ 831 BGB) → Zurechnung mit Entlastungsmöglichkeit, da es um deliktische Haftung geht.
- Subunternehmer → eigenständiges Unternehmen, kein Verrichtungsgehilfe.
Synonyme: Gehilfenhaftung, Haftung aus § 831 BGB.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure bedeutet das: Auch Angestellte oder Praktikanten können Haftungsfälle auslösen, für die das Büro geradestehen muss.
Versicherungstechnisch:
- Schäden, die durch Verrichtungsgehilfen entstehen, sind in der Berufshaftpflicht mitversichert.
- Der Versicherer prüft, ob Ansprüche berechtigt sind, wehrt unbegründete ab und reguliert berechtigte.
- Entscheidend ist, dass Mitarbeiter als Teil des versicherten Personenkreises eingeschlossen sind.
Praxisbeispiel
Ein angestellter Bauleiter übersieht gravierende Sicherheitsmängel auf der Baustelle. Ein Arbeiter wird verletzt. Der Bauherr macht Schadensersatzansprüche gegen das Architekturbüro geltend. Das Büro haftet als Geschäftsherr nach § 831 BGB, kann sich aber nur entlasten, wenn es eine ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung des Mitarbeiters nachweisen kann. Die Berufshaftpflicht übernimmt den Schaden.
FAQ
Was sind Verrichtungsgehilfen?
Hilfspersonen, die weisungsabhängig für den Geschäftsherrn tätig sind, z. B. Angestellte oder Praktikanten.
Worauf basiert die Haftung?
Auf § 831 BGB. Sie betrifft Schäden, die durch unerlaubte Handlungen von Verrichtungsgehilfen entstehen.
Kann man sich entlasten?
Ja, wenn sorgfältige Auswahl, Unterweisung und Überwachung nachgewiesen werden können.
Sind Schäden durch Verrichtungsgehilfen versichert?
Ja, sie sind über die Berufshaftpflichtversicherung des Architektenbüros mit abgedeckt.
Verwandte Begriffe
- Erfüllungsgehilfe
- Deliktische Haftung
- Architektenvertrag
- Berufshaftpflichtversicherung
- Haftung
👉 Auch wenn eine Entlastung möglich ist, bleibt die Haftung für Verrichtungsgehilfen ein erhebliches Risiko. Damit Fehler von Mitarbeitern oder Hilfskräften nicht existenzbedrohend werden, sorgt die Berufshaftpflicht für Sicherheit. Wenn Du dazu Fragen hast, beraten wir Dich gerne.