Konventionalstrafe

Definition

Eine Konventionalstrafe ist eine vertraglich vereinbarte Geldzahlung, die der Schuldner leisten muss, wenn er seine vertraglichen Pflichten verletzt – unabhängig vom tatsächlich entstandenen Schaden.


Erklärung / Hintergrund

Die Konventionalstrafe ist in § 339 BGB geregelt. Sie dient vor allem als Druckmittel, um Vertragspartner zur ordnungsgemäßen und pünktlichen Erfüllung ihrer Pflichten anzuhalten.

Typische Anwendungsfälle im Bauwesen:

  • Bauverzögerungen: Strafe für verspätete Fertigstellung.
  • Vertragsverstöße: z. B. bei nicht genehmigter Weitergabe von Planungsleistungen.
  • Pflichtverletzungen: Nichteinhaltung bestimmter Qualitätsstandards oder Geheimhaltungspflichten.

Wichtige Eckpunkte:

  • Die Strafe fällt an, auch wenn kein Schaden entstanden ist.
  • Der Gläubiger kann zusätzlich zum Schadensersatz die Konventionalstrafe fordern, es sei denn, es ist ausdrücklich anders geregelt.
  • Gerichte können übermäßig hohe Vertragsstrafen herabsetzen (§ 343 BGB).

Abgrenzung:

  • Schadensersatz → Ausgleich für tatsächlich entstandenen Schaden.
  • Konventionalstrafe → Zahlung unabhängig vom Schadensnachweis.
  • Vertragsstrafe → Synonym zur Konventionalstrafe.

Synonyme: Vertragsstrafe, pauschalierter Schadenersatz.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die Konventionalstrafe besonders heikel:

  • Sie kann in Verträgen mit Bauherren oder Generalplanern vereinbart werden.
  • Anders als bei Schadensersatzforderungen besteht für reine Konventionalstrafen kein Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht, da es sich nicht um gesetzlichen Schadensersatz handelt.
  • Das Risiko liegt daher vollständig beim Büro – Vertragsklauseln sollten kritisch geprüft werden.

Praxisbeispiel

Ein Architekt verpflichtet sich im Vertrag, Planungsunterlagen bis zu einem festen Termin einzureichen. Im Vertrag ist eine Konventionalstrafe von 10.000 € für jeden verspäteten Monat vereinbart. Aufgrund von internen Verzögerungen liefert er die Pläne zu spät. Auch wenn kein Bauherrenschaden entstanden ist, wird die Konventionalstrafe fällig – die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt nicht.


FAQ

Was ist eine Konventionalstrafe?

Eine vertraglich vereinbarte Geldstrafe, die bei Pflichtverletzung fällig wird – unabhängig vom Schaden.

Ist eine Konventionalstrafe in der Berufshaftpflicht versichert?

Nein. Sie fällt nicht unter die gesetzliche Haftung und ist daher ausgeschlossen.

Können Konventionalstrafen herabgesetzt werden?

Ja, wenn sie unangemessen hoch sind, kann ein Gericht sie nach § 343 BGB reduzieren.

Worauf sollten Architekten und Ingenieure achten?

Vertragsklauseln zu Konventionalstrafen genau prüfen und deren Höhe realistisch verhandeln.


Verwandte Begriffe

  • Schadensersatz
  • Vertragsstrafe
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Architektenvertrag
  • Haftung

👉 Konventionalstrafen sind für Architekten und Ingenieure ein erhebliches finanzielles Risiko – sie sind nicht über die Berufshaftpflicht abgesichert. Deshalb sollten Verträge sorgfältig geprüft und ggf. nachverhandelt werden. Wenn Du wissen möchtest, wie Du Dein Risiko realistisch einschätzt, beraten wir Dich gerne.